Eigenwohnraumförderung im Freistaat Bayern: Höhere Einkommensgrenzen in der Eigenwohnraumförderung

Dies und Das
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Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen mit befristet zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen den Traum vom Eigenheim. Die Förderung  beim  Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie erfolgt durch befristet zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss je Kind in Höhe von 5.000 Euro. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie ist sogar ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro möglich.

Durch die Erhöhung der einzuhaltenden Einkommensgrenzen in der Eigenwohnraumförderung profitieren  jetzt noch mehr Familien beim Kauf oder Bau ihrer eigenen, selbstgenutzten Immobilie. So ist zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 88.500 Euro grundsätzlich antragsberechtigt.
Mit unserem Förderlotsen Eigenheimfinanzierung finden Sie schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind: www.bayernlabo.de (Eigenwohnraum/Förderprogramme Eigenheimfinanzierung). Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung ist noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten), des zukünftigen Wohnorts zu beantragen.  Die Bewilligungsstellen überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird.

 

Bayerische Eigenheimzulage und Bayerisches Baukindergeld Plus

Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag. Nach Bezug des Wohnraums ist der Förderantrag innerhalb von sechs Monaten bei der BayernLabo zu stellen, wenn für dieses Objekt die Baugenehmigung nach dem 30. Juni 2018 erteilt bzw. der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. Zudem werden nur Haushalte gefördert, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Mit unserem Förderlotsen Eigenheimzulage erfahren Sie, ob auch Sie antragsberechtigt sind: www.bayernlabo.de (Eigenwohnraum/Bayerische Eigenheimzulage).

Außerdem gibt es für Haushalte mit Kindern das Bayerische Baukindergeld Plus. Der Freistaat Bayern erhöht hiermit das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Paare oder Alleinerziehende, die das Baukindergeld des Bundes erhalten, können mit Vorlage der Auszahlungsbestätigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Förderantrag für das Bayerische Baukindergeld Plus bei der
BayernLabo stellen.

Für beide Zuschüsse müssen Sie seit mindestens einem Jahr Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehen.

 

Über die BayernLabo:
Die BayernLabo ist die Förder- und Kommunalbank des Freistaats Bayern und gehört zum BayernLB-Konzern. Das Institut ist traditionell als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig. Zudem unterstützt die BayernLabo seit dem Jahr 2008 als Kommunalbank die bayerischen Kommunen und Zweck- und Schulverbände mit zinsgünstigen Krediten und speziellen Förderprogrammen.
BayernLabo, Brienner Straße 22, 80333 München
info@bayernlabo.de, www.bayernlabo.de

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