Aktuelle Corona-Informationen für die Region Bamberg – Stand 25. 06.

Aktuelles
Hände waschen © Subbotina, Depositphotos.com

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert!

Das Corona-Virus hat Stadt und Landkreis Bamberg veranlasst, ein umfassendes Maßnahmenpaket zu beschließen. Es gibt verschiedene Ratschläge und Hinweise, einen „Bamberger Rettungsschirm“ mit Sofortmaßnahmen für kleine und mittlere Betriebe, Selbstständige, Künstler und Freiberufler sowie Vereine. Außerdem sind Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und verschiedene städtische Einrichtungen ab nächster Woche geschlossen. In Alten- und Pflegeeinrichtungen, akut-stationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen sollen Besuche auf ein Minimum beschränkt werden.

Die genaue Übersicht zum Maßnahmenpaket findet sich hier in auf der Seite der Stadt Bamberg!

Hier fortlaufend aktualisierte Infos und Pressemeldungen zu den Entwicklungen des Coronavirus in Stadt und Landkreis Bamberg:

+++ Stand 25. Juni 2020 +++

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie vereinbart, habe ich gestern in der Vollsitzung einen mündlichen Bericht zur Corona-Situation in unserer Region gegeben. Daran anknüpfend darf ich folgenden schriftlichen Bericht geben:

 

  1. Aufhebung des Katastrophenfalls:

 

  1. a) Auch in der vergangenen Woche sind die Zahlen der Neuinfektionen weiter auf einem niedrigen Niveau geblieben: In der KW 25 ist im Stadtgebiet Bamberg bis 17.06 die Anzahl der aktuell Infizierten Personen auf 8 gesunken. Die 7-Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner für Bamberg beträgt 2,58  und liegt damit deutlich unter dem Bundesschwellenwert und auch dem bayerischen Signalwert. Bisher waren in Bamberg 208 Personen infiziert (Stand: 17.06.2020), davon gelten 178 als geheilt. 22 Menschen sind in der Stadt Bamberg an bzw. mit  Covid-19 gestorben, diese Zahl hat sich seit dem letzten Bericht nicht weiter erhöht. In den Einrichtungen der Sozialstiftung ist eine Patientin/ Patient infiziert, keine Person wegen Covid-19  auf der Intensivstation (Stand: 16.06.2020).

 

  1. b) Der Markt für Schutzmaterialien hat sich verbessert, so dass eine dezentrale Beschaffung durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz nicht mehr erforderlich ist. Der Freistaat Bayern hat die Landeslieferungen von Zuteilung auf Bestellung, jetzt kostenpflichtig, (außer Desinfektionsmittel) umgestellt.

 

Das Auslieferungslager für Schutzmaterial wurde am 16.06. aufgelöst. Der am 16. März 2020 ausgerufene Katastrophenfall für den Freistaat Bayern wurde mit Ablauf des 16.06.2020 aufgehoben (Pressekonferenz Ministerpräsident), damit endet die Arbeit der Führungsgruppe. Auch die Bestellung des Versorgungsärzts und des Ärztlichen Leiters FüGK sowie Kostenerstattung für den Pflegepool (in Bamberg schon seit mehreren Wochen nicht genutzt) endet mit der Aufhebung des K-Falles.

 

  1. c) Die gemeinsame Schwerpunktpraxis von Stadt und Landkreis Bamberg in Scheßlitz wurde zwischenzeitlich geschlossen.

 

Die Abstrichstelle in Scheßlitz wird in Zusammenarbeit mit der KV noch in der nächsten Woche weiter betrieben. Anschließend erwarten wir eine ministerielle Verfügung hinsichtlich der Modalitäten eines Weiterbetriebs.

 

  1. d) Wir wurden durch das Gesundheitsamt schriftlich aufgefordert, die städtische Abstrichstelle an der Galgenfuhr bis auf weiteres vorzuhalten, sodass bei einem Anstieg der Infektionszahlen flexibel reagiert werden kann. Die zweite Welle könnte kommen, deshalb muss die Galgenfuhr bereit sein, so die Argumentation des Ministeriums und des Gesundheitsamtes.

 

Der Bamberger Krisenstab wird jedoch weiterhin, jetzt 14-tägig tagen. Das Instrumentarium, das sich aus Vertretern der Ärzteschaft, des Klinikums, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Polizei und Vertretern der Stadtverwaltung zusammen setzt, wird weiterhin handlungsfähig bleiben, da es beispielsweise auch über den Umgang mit veränderten Verordnungen oder Allgemeinverfügungen berät. Insbesondere die Themen Gesundheitsvorsorge, Besuchsregelung in den Alten- und Pflegeheimen, die Kita-Betreuung und die schulischen Organisationen sind Schwerpunkte der Beratungen und Abstimmungen.

 

  1. Versammlungen und Lockerungen in Bayern:

 

Die verhängten Restriktionsmaßnahmen waren bekanntlich Gegenstand von Versammlungen, die sich kritisch damit auseinandergesetzt haben. Zwischenzeitlich liegen dem Ordnungsamt aber auch Versammlungsanmeldungen vor, die sich für die bisherigen Maßnahmen als Thema aussprechen. Im Ergebnis liegen unserem Ordnungsamt bereits schon für die nächsten Wochen verschiedenste und zahlreiche Versammlungsanmeldungen vor. Schon in den zurückliegenden Wochen fanden an den Wochenenden in der Bamberger Innenstadt teilweise an einen Tag mehrere Veranstaltungen hintereinander auf dem Maxplatz statt. Dies hat zu einem erhöhten Kooperationsbedarf, auch insbesondere mit unserer Bamberger Polizei geführt. Ich möchte an dieser Stelle der Leitung der PI Bamberg-Stadt und natürlich auch den Polizeibeamtinnen und den Polizeibeamten für die gute Zusammenarbeit danken. Die Polizei hat es nicht leicht und die Stadt steht vollumfänglich hinter den polizeilichen Maßnahmen.

 

In den „Schönwetterphasen“ der letzten Wochen war auch festzustellen, dass der Bereich der Oberen Sandstraße und die Untere Brücke wieder als beliebter Treffpunkt in Bamberg, vor allem für jüngeres Publikum, gedient hat. Es war ein gewohntes Bild wie in den Vorjahren auch – allerdings wurde das Abstandsgebot nicht oder nur unzureichend beachtet.

 

Bei Kontrollen der Polizei waren die Angesprochenen zwar freundlich und hielten dann auf Anforderung auch den Mindestabstand kurzfristig ein – dies hielt aber nicht lange vor und die Zustände waren dann wie vor der polizeilichen Kontrolle. Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist, dass es zwar das Abstandsgebot gibt, bei einem Verstoß aber keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, so dass auch für die Polizei eine Durchsetzbarkeit letztendlich nicht gegeben ist.

 

Ich selbst habe die Leitung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt am 26. Juni vormittags zu einem Gespräch eingeladen, um Überlegungen anzustellen, wie wir hier eine Verbesserung der Situation herbeiführen können. Vor 10 Tagen habe ich gemeinsam mit dem Chef der Polizei abends an den Brennpunkten versucht, an die stille Kraft der Vernunft zu appellieren.

  1. Mehraufwendungen in der Stadtverwaltung:

 Neben dem Wegfall auf der Einnahmenseite – beispielsweise durch wegbrechende Gewerbe- oder Umsatzsteuereinnahmen, schlagen auch Mehraufwendungen zu buche, die direkt durch die Coronakrise hervorgerufen wurden. Die unmittelbar Corona-bedingten Mehraufwendungen sind aktuell mit 1,98 Mio. Euro zu beziffern (inkl. Bamberger Rettungsschirm).

 

  1. Die Situation der Bamberger Wirtschaft:

 Eine Übersicht aller Maßnahmen zur Unterstützung der Bamberger Wirtschaft wird im Sitzungsvortrag zur Stadtratssitzung am 24.06.2020 gegeben.

 

  1. a) Allgemeine Lockerungen für die Wirtschaft seit dem 30. Mai 2020:

 Ab 30. Mai 2020: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Reiseunternehmen dürfen wieder tätig werden. Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder, sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden.

Ab 02. Juni 2020: Außengastronomie (inkl. Biergärten) und Speiselokale dürfen wieder bis 22 Uhr öffnen. Ab den 22. Juni 2020 wird die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.

Ab 8. Juni 2020: Indoor-Sportstätten, Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios dürfen den Betrieb wieder aufnehmen.

Ab 15. Juni 2020: Kinos und Theater dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Ab den 22. Juni 2020 wird die Zahl der in einem Geschäft erlaubten Personen von einer pro 20 Quadratmetern auf eine pro 10 Quadratmetern erhöht. Die Maskenpflicht  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kassenbereich entfällt, sofern transparente Schutzwände montiert wurden.

 

  1. b) Staatliche Hilfsprogramme für Unternehmen:

 Die „Soforthilfe Corona“ für Unternehmen konnte bis 31. Mai beantragt werden.

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni ein Konjunkturpaket über rund 130 Mio. € beschlossen (Mehrwertsteuersenkung, Überbrückungshilfe Corona, …)

Das Nachfolgeprogramm für die „Soforthilfe Corona“ ist die so genannte „Überbrückungshilfe Corona“. Derzeit ist noch keine Antragsstellung möglich, Eckpunkte sind aber bereits veröffentlicht:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Angehörige von freien Berufen, die einen Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 von mind. 60 % im Vergleich zum Vorjahr haben.

Die maximale Förderung beträgt 150.000 € für drei Monate, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten und der Höhe der erstattbaren Fixkosten.

 

  1. c) Am schwersten sind aktuell Gastronomie, Hotellerie, Reisebranche und Veranstalter betroffen. Für andere Branchen, z.B. Handwerk, wird ein zeitlich verzögerter Einbruch erwartet. Drängendste Fragen der Unternehmen betreffen Liquiditätsengpässe und Finanzierungsprobleme.

Derzeit sind 1.973 Arbeitslose in der Stadt Bamberg gemeldet, das sind 456 mehr als im Vorjahr (Mai 2019), der übliche Rückgang im Frühjahr ist damit nicht erfolgt; Arbeitslosenquote 4,6% in der Stadt Bamberg (2019: 3,6%) (Zahlen Mai 2020).

 

  1. d) Maßnahmenpaket für Bamberger Unternehmen

 Einige Maßnahmen der Stadt Bamberg werden schon seit Längerem umgesetzt:

o  Informationsangebot der Wirtschaftsförderung zu Hilfsprogrammen und den          Verordnungen (Hotline, Mailings, Internetseite, Social Media).

o      Inhaltliche Anpassung des Beratungsangebotes der Wirtschaftsförderung an
die Corona-Krise.

o  Bamberger Rettungsschirm (Stand 18.06.2020)

Der Bamberger Rettungsschirm wird als adäquates Instrument von Unternehmen gelobt. Er ist ausgeschöpft.

 

eingegangene Anträge 143 mit einer Darlehenssumme von 2.135.100,00€
bewilligte und ausgezahlte Anträge 117 mit einer Darlehenssumme von 1.477.600,00€

o      Erweiterung der Freischankflächen (Stand 18.06.2020)

Voraussetzung dafür ist u.a., dass bereits eine genehmigte Freischankfläche existiert und, dass die Rettungs-, Geh- und Radwege freigehalten werden. Deshalb muss sich jeder Betrieb zunächst an die Wirtschaftsförderung wenden. Die Stadtverwaltung prüft dann schnellstmöglich jeden einzelnen Fall. Es entstehen dafür keinerlei Kosten.

 

eingegangene Anfragen 56
bewilligte Anfragen 33
In Bearbeitung (es fehlen noch Unterlagen) 3
Abgelehnte Anfragen 6
Zurückgezogene Anfragen 4
unverbindliche Erstanfrage / keine weiteren Unterlagen erhalten 10

o      Die Stadt Bamberg und ihre Töchter ermöglichen nach individueller Absprache Stundungen bei den Gewerbemieten.

  1. e) Dialog mit den Bamberger Wirtschaftsunternehmen – Gründung der „Arbeitsgruppe Corona“

 

  • Am 14.05.2020 trafen wir uns bei einer Wirtschaftskonferenz mit verschiedenen Branchen, Kammern, Verbänden und dem Stadtmarketing Bamberg e.V., um drängendste Themen abzustimmen. Es bildete sich aus mehreren Teilnehmenden eine „Arbeitsgruppe Corona“.
  • Beim ersten Treffen der „Arbeitsgruppe Corona“ am 26.05.2020 sind konkrete Maßnahmen vereinbart worden, von denen bereits einige umgesetzt wurden: etwa die Sprechstunde „Finanzierung“ am 8. Juni und am 17. Juni.
  • Die Stadt Bamberg und ihre Tochtergesellschaften verständigen sich darauf, als Geschenke oder Zuwendungen ausschließlich City Schexs zu verwenden, um so direkt Bamberger Unternehmen zu unterstützen.

 

  1. Bamberger Schlachthof:

 Zur aktuellen Situation berichten Herr Felix und Dr. Paulmann vom Gesundheitsamt. Für Rückfragen ist bei Bedarf auch Herr Sporer vor Ort.

 

  1. Die Situation in den Schulen:

Die angebotene Notbetreuung in Schulen in den Pfingstferien wurde nur in sehr geringem Maße nachgefragt. Von den über 2.100 Grundschülerinnen und Grundschülern im Stadtgebiet nahmen in der ersten Woche weniger als 5 Kinder die Betreuung wahr, in der zweiten Woche schwankte die Zahl zwischen 12 und 14. Aus organisatorischen Gründen wurden die Kinder an jeweils einer Schule – 1. Woche: Gangolfschule, 2. Woche: Rupprechtschule – zusammengefasst. Mit Wirkung vom 15. Juni 2020 sind „Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (…) zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass zwischen den Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.“ Obligatorisch ist weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept mit konkreten Maßnahmen, die das Infektionsrisiko minimieren sollen. Diese Regelung hat als §15a Aufnahme in die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefunden. Spätestens in der KW 26, also ab dem 22. Juni 2020 kommen nun auch die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen, für die seit Beginn des Lockdowns keine Präsenzangebote vorgehalten werden konnten. Bis zu den Sommerferien werden in der Regel alle Schülerinnen und Schüler alternierend unterrichtet. Meist wird wochenweise zwischen Teilschülergruppen gewechselt.

 

Bereits am 26. März 2020 erfolgte von Seiten des Amtes für Bildung, Schulen und Sport in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro eine Abfrage, wie das Lehren und Lernen in Zeiten der Schulschließungen organisiert wird. Die Rückmeldungen zeigten, dass die Schulen hoch engagiert auf unterschiedlichen Kanälen den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern aufrecht zu halten versuchten und Lehr-Lern-Material auf vielfältigen Wegen (z.B. persönlicher Lieferservice, Briefkasten an der Schule, Postzustellung etc.) zur Verfügung stellten.

 

  1. Die Situation in den Kindertageseinrichtungen:

 Seit der letzten Information an Sie wurden die Richtlinien zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erneut mehrmals erweitert. Anspruch auf Notbetreuung besteht mittlerweile:

 

–        Für alle Kinder, bei denen ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig sind und keine volljährige Person die Betreuung im Haushalt übernehmen kann.

–        für Kinder, deren Mutter sich in der gesetzlichen Mutterschutzfrist befindet, soweit keine weitere im Haushalt lebende volljährige Person die Kinderbetreuung sicherstellen kann.

–        wenn die Betreuung eines Kindes zur Sicherung des Kindeswohles vom Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde, die Eltern des Kindes einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII haben oder das Kind eine Behinderung hat oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist.

–        Für Schulkinder, an den Tagen, an denen sie den Unterricht vor Ort besuchen, im Rahmen der Notbetreuung auch den Hort besuchen.

–        wenn das Kind am Übergang von der Krippe zum Kindergarten steht. Diese Regelung umfasst alle Zweijährigen und zum anderen  die Dreijährigen, die den Übergang zum Kindergarten innerhalb derselben Einrichtung noch vor sich haben.

–        Für Vorschulkinder (Einschulung 2020) und für Kinder die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, also Kinder, die bis 30.09.2021 sechs Jahre alt werden oder deren Schuleintritt bereits einmal verschoben wurde

–        Zusätzlich dürfen die Geschwisterkinder der genannten Personenkreise, die in der gleichen Einrichtung betreut werden, ebenfalls die KiTa besuchen.

–        Für Hortkinder an Tagen mit Präsenzunterricht.

 

Durch die vollständige Öffnung der Kindertagespflege kann der gesamte betroffene Personenkreis den Betreuungsanspruch geltend machen. Durch Tagespflegepersonen werden derzeit 88 Kinder betreut.

Heilpädagogische Tagesstätten sind wegen des hohen Förderbedarfes der dort betreuten Kinder vom Betretungsverbot ausgenommen.

Im Ergebnis führten die Erweiterungen des Anspruches auf Notbetreuung zu einer Nutzerzahl von 2.003 Kindern in den Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) zum Stand 17.06.2020. Dies entspricht einer Nutzung von 65 %  (Stand 20.05.2020 23,5 %) der vorhandenen Betreuungsplätze im Stadtgebiet. Bamberg liegt damit deutlich unter der von der Bayrischen Staatsregierung erwarteten Quote von 80 %.

Die deutliche Steigerung der Nutzerzahlen stellt die Einrichtungen bei der Einhaltung der Hygienemaßgaben zunehmend vor räumliche und personelle Probleme, da möglichst kleine und  feste Gruppen gebildet werden sollen und die Einhaltung von Abständen zwischen den Kindern weiterhin gefordert ist. Dies gilt umso mehr, als  für die Zeit ab 01.07.2020 nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zum eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen wird. Das bedeutet, dass alle Kinder Ihre KiTa wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen und seit 14 Tagen keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatten bzw. keiner anderen Quarantänemaßnahme unterliegen. Auch Schulkinder können dann ihre Horte bzw. altersgeöffnete KiTas wieder regulär besuchen, unabhängig davon, ob sie an dem betreffenden Tag den Unterricht in der Schule vor Ort besuchen.

 

Damit die einzelnen Einrichtungen noch rechtzeitig bis 01.07.2020 die notwendigen Hygienepläne erstellen können, werden derzeit vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die notwendigen Rechtsgrundlagen sowie ein neuer Rahmen-Hygieneplan erarbeitet.

 

Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied am 22.06.2020 in einem Einzelfall, dass aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie das Betretungsverbot in den Kindertagesstätten im bayrischen Infektionsschutzgesetz keine hinreichende gesetzliche Grundlage mehr finde. Ob die Bayrische Staatsregierung gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegt oder von sich aus dieses Einzelurteil auf das bisher geltende Vertretungsverbot kurzfristig  überträgt, ist ungewiss, da ab 01.07.2020 ohnehin die Rückkehr zur eingeschränkten Regelbetreuung  erfolgen soll. Unmittelbare Auswirkung in der Stadt Bamberg zu zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Söder hatte ich mich für die Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat ausgesprochen: Die  Förderrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung zur Übernahme der Elternbeiträge bzw. Kostenbeiträge durch den Freistaat Bayern für die Monate April, Mai und Juni 2020 liegt mittlerweile vor. Die Einrichtungen können nun über die Abrechnungsplattform KiBiG.web den Beitragsersatz für die Monate April bis Juni 2020 beantragen. Um entstandene finanzielle Engpässe abzufedern, können zeitnah Sonderabschlagszahlungen abgerufen werden.

 

  1. Alten- und Pflegeeinrichtungen:

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie von Behinderteneinrichtungen dürfen zwischenzeitlich wieder Besuch empfangen – die für die Einrichtung zuständige Heimaufsicht (Frau Steblein) hat ständigen Kontakt mit den jeweiligen Verantwortlichen der Heime. Auf aktuelle Schwierigkeiten weist Frau Steblein in ihrem mündlichen Vortrag hin.

Nach einem kurzzeitigen Vorkommen von Infektionen in zwei Einrichtungen ist es besonders erfreulich, dass inzwischen alle Alten- und Pflegeheime in Bamberg derzeit als infektionsfrei gelten.

 

  1. Kultur:

 Vielen hat die Corona-Krise schmerzlich vor Augen geführt, wie (system-)relevant Kunst und Kultur für ihr Leben ist. Doch viel schlimmer trifft es die Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffenden selbst, von denen viele seit Mitte März keine Chance haben aufzutreten und Geld zu verdienen. Die Szene, Kulturschaffende ebenso wie Kulturkonsumierende, versucht durchzuhalten bis zum Herbst, und hofft, irgendwann im September oder Oktober zu einem halbwegs normalen Kulturbetrieb zurückkehren zu können. Auch die Unterstützung der Kultur gehört deshalb zum Konjunkturprogramm des Bundes. Für das Programm „NEUSTART KULTUR“ sollen für die Jahre 2020 und 2021 bis zu 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Live-Events werden zwar aktuell mehr möglich aber kaum im gewohnten Maße.  Daniel Seniuk, Schauspieler am E.T.A.-Hoffmann-Theater, hat sich mit Bamberger Kulturschaffenden zu einem Spaziergang durchs Weltkulturerbe getroffen und über die Auswirkungen der Krise gesprochen. Daraus ist die sechsteilige Reihe „WeltKULTURstadt – Was geht!?“ entstanden, die zweimal wöchentlich online auf Vimeo und auf der städtischen Facebookseite veröffentlicht wurde. Ein tolles Format!

Die lebendige Kulturszene in Bamberg muss unbedingt erhalten bleiben. Deswegen startet der neue Bürgermeister der Stadt Bamberg, Jonas Glüsenkamp, gemeinsam mit mir, die Spenden-Initiative „(Bamberger) Köpfe für Kultur“. Bambergerinnen und Bamberger zeigen mit ihrem Gesicht, dass ihnen die Kultur am Herzen liegt. Sie spenden Geld und lassen sich fotografieren um mit ihrem Bild ein Zeichen zu setzen. Auftakt der Aktion ist am kommenden Samstag (27.06.2010) von 10 bis 14 Uhr mit einem mobilen Fotostudio am Gabelmann unter dem Dreizack.

Mit der Spendenaktion „Köpfe für Kultur“ sollen unbürokratisch Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden.

Über die konkreten Auswirkungen der Krise auf die einzelnen Künstler hat die Verwaltung noch keinen umfassenden Überblick – denn die Agentur für Arbeit kann aus Datenschutzgründen keine Aussage über bspw. Anträge für Arbeitslosengeld in einem Berufsfeld tätigen. Es lässt sich jedoch durch die vielfältigen Kontakte des Kulturamts und die stattfindende Beratung sagen, dass die Auswirkungen weitreichend und gravierend sind. Zwar haben sich die Kulturschaffenden zwar nach Fördermöglichkeiten erkundigt, aber ob, wo und in welcher Höhe Zuschüsse beantragt und bewilligt wurden, wird nicht erfasst.

Unseren Kulturpartner*innen von KS:BAM fiel durch die Schulschließungen ein Großteil ihrer Einnahmen und damit der Lebensgrundlage weg. Wir erhielten viele verzweifelte Anrufe und versuchten zu helfen. Das Kulturamt verwies in vielen Gesprächen auf die verschiedenen Förderprogramme, wie beispielsweise durch den Freistaat. Derzeit erreichen uns weniger „Hilferufe“, da die Schulen wieder geöffnet werden, vereinzelt auch Projekte stattfinden können und langsam auch wieder Veranstaltungen möglich werden. Die Unterstützungsangebote wurden dankbar angenommen. Sobald wieder Treffen mit den Kulturpartnern möglich sind, wird sich das Kulturamt persönlich intensiv austauschen.

 

  1. Musikschule:

 Seit 11. Mai konnte die Musikschule unter Einhaltung eines umfangreichen Schutz- und Hygienekonzeptes wieder öffnen und Einzelunterricht als Präsenzunterricht anbieten. Seit 15. Juni sind nun auch wieder Kleingruppenunterricht und Ensembleproben ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Einzige Bedingung ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m, bei Bläsern und Sängern 2 m, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch der Unterricht in den Räumen der schulischen Außenstellen ist wieder möglich. Wann und wie die Kinder der elementaren Musikpraxis in den Kitas und den Schulkooperationen wieder gemeinsam musizieren und die großen Ensembles wieder proben können, wir derzeit geprüft und erarbeitet.

Seit der Schließung der Musikschule am 16. März hatten die Lehrkräfte Instrumental- und Vokalunterricht per Fern-Unterricht, meist als Video-Unterricht erteilt. Entfallen mussten in dieser Zeit leider die elementare Musikpraxis in den Kitas und in der Musikschule, Kooperationsangebote in den Schulen sowie alle Ensembles. Diese neue Unterrichtsform wurde von Schüler*innen und Eltern sehr begrüßt und gut angenommen. Die meisten Eltern haben den Fernunterricht als gebührenpflichtigen Ersatz für den persönlichen Unterricht akzeptiert und dies schriftlich bestätigt. Damit kann der Gebührenverlust durch Rückerstattungsansprüche reduziert und das Budget der Musikschule entlastet werden. Zudem wird derzeit die Anerkennung von Verzichtserklärungen auf Unterrichtsgebühren als Spenden geprüft bzw. vorbereitet.

Aufgrund der Beschränkungen musste die Musikschule alle Veranstaltungen, Prüfungen und Wettbewerbe zunächst bis 31. Juli absagen. Die Freiwilligen Leistungsprüfungen (D1/Bronze und D2/ Silber) wurden auf den 11. Juli (Theorie) und den 18. Juli (Praxis) verschoben und können unter Einhaltung der gebotenen Maßnahmen in der Musikschule durchgeführt werden. Anstelle des Infotages haben 22 Lehrkräfte mit Unterstützung des Stadtarchivs kleine Videos erstellt, in denen sie die einzelnen Instrumente sowie Gesang vorstellen und auf Besonderheiten beim Erlernen eingehen. Die Videos sind über die Homepage der Stadt/Muikschule abrufbar:

 Nachdem einige Unterrichtsangebote sowie Veranstaltungen entfallen müssen, hat die Musikschule für alle Lehrkräfte über das Personalamt Kurzarbeit mit Arbeitswegfall zwischen 10 und 90% angemeldet. Nachdem auch in der Verwaltung Aufgaben weggefallen sind und der Parteiverkehr eingeschränkt werden musste, wurde auch für eine der beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen Kurzarbeit (30%) angemeldet.

 

  1. Sparkasse:

Das Angebot einer 6-monatigen Tilgungsaussetzung der Sparkasse Bamberg, das deutlich über die gesetzlichen drei Monate hinausgeht, wurde bis 15. Juni 2020 auf 1.175 Darlehen angewendet. Die gesetzliche Zins- und Tilgungsaussetzung wurde bisher für 457 Darlehen beantragt.

Mit vier gewerblichen Mietern sind Mietstundungen vereinbart worden.

Die Sparkasse Bamberg hat anlässlich der Corona-Pandemie zwei besondere Hilfsaktionen gestartet:

Zum einen unterstützt sie gemeinnützige Vereine, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind mit Spenden bis zu 5.000 Euro aus einem extra Spendenfonds. Vereine aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg haben die Möglichkeit, bei der Sparkasse einen Antrag auf eine Spende zu stellen. Im ersten Antragszeitraum sind bereits 60 Anträge eingegangen. Die zweite Antragsfrist läuft nun bis Ende September 2020. Insgesamt stellt die Sparkasse hier für ein Spendenvolumen von bis zu 1 Millionen Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021, zur Verfügung. Informationen und das Antragsformular finden betroffene Vereine unter www.sparkasse-bamberg.de.

Zum anderen haben Kulturschaffende die Möglichkeit, noch mehr projektbezogene Anträge an die Sparkassen-Stiftung für Kunst, Kultur und Denkmalpflege zu stellen. In den Jahren 2020 und 2021 stellt die Stiftung jeweils 250.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Damit kann in diesen Jahren mehr als doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren ausgeschüttet werden. Die Sparkasse ist sich bewusst, dass sich Kulturschaffende bei der derzeit noch fehlenden Planungssicherheit auch weiterhin schwertun, Projektanträge zu stellen. Aus diesem Grund werden die Mittel für die Jahre 2020 und 2021 verdoppelt. In der ersten Sitzung des Jahres 2020 hat der Stiftungsrat beschlossen, 49 Projekte mit einer Summe von 151.600 Euro zu unterstützen. Die Antragsfrist für den zweiten Ausschüttungstermin 2020 endet am 30. September 2020.

 

  1. Stadtwerke:

Bei den Stadtwerken stehen derzeit besonders die Schwimmbäder im Blickfeld: Nach der Ankündigung der bayerischen Staatregierung, dass Freibäder ab dem 8. Juni wieder öffnen durften, haben die Stadtwerke binnen weniger Tage ein mit der Sozialstiftung Bamberg erarbeitetes umfassendes Hygienekonzept umgesetzt und die Hainbadestelle (am 8. Juni), das Freibad Gaustadt (am 13. Juni) und das Freibad am Bambados (am 19. Juni) wieder geöffnet. Der Start hat trotz sehr kurzem Vorlauf sehr gut geklappt.

Die Bäder sind mehrmals täglich in Intervallen von zwei bis drei Stunden geöffnet. Zwischen den Zeitfenstern erfolgt eine gründliche Reinigung der Bäder. Badegäste müssen ihre Eintrittskarte für eines der Zeitfenster vorab online unter www.stadtwerke-bamberg.de/baeder kaufen. An den Bädern ist kein Kauf von Eintrittstickets möglich. Für Badegäste ohne Internetzugang erarbeiten die Stadtwerke mit Hochdruck eine Lösung. Solange werden diese Gäste gebeten, Freunde oder Nachbarn zu bitten, beim Ticketkauf behilflich zu sein. Aus technischen Gründen können in diesem Sommer in den Freibädern und der hainbadestelle Geldwertkarten nicht eingesetzt werden.

Am 17. Juni hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, dass ab dem 22. Juni auch das Hallenbad und die Sauna wieder geöffnet werden dürfen. Sobald den Stadtwerken Bamberg klare Vorgaben hierfür bekannt sind, werden auch hier entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Die genauen Termine sind abhängig von den behördlichen Vorgaben und damit verbundenen Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb des Hallenbads und der Sauna.

Im ÖPNV verzeichnen die Stadtwerke ein sehr niedriges Fahrgastaufkommen von derzeit nur 55 Prozent der normalen Nachfrage. Auch in den Parkeinrichtungen liegen die Auslastungszahlen nach wie vor weit unter den Planwerten, allerdings weiterhin mit steigender Tendenz.

 

  1. Stadtbau:

Nach wie vor ist die Geschäftsstelle der Stadtbau am E.T.A.-Hoffmann-Platz 2 nur eingeschränkt geöffnet. Die Vermietung läuft dennoch uneingeschränkt weiter. Die Mietabteilung hält Kontakt zu Kunden und Interessenten über Post, Telefon, E-Mail, WhatsApp und das Kundenportal. Direkter Kontakt ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.

Wohnungsbesichtigungen und -übergaben finden unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (u.a. nur Besichtigung leerer Wohnungen, Besichtigung jeweils allein, mehrfaches Lüften der Räumlichkeiten, etc.) statt. Sämtlichen Mietern wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Miete von April bis Juni zinslos zu stunden. Vor allem Gewerbemieter haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Nur wenige von ihnen haben darum gebeten, diese Stundung auf die kommenden Monate zu verlängern.

Die Baumaßnahmen werden weiter vorangetrieben. Allerdings haben sich aufgrund der Beschränkungen der vergangenen Wochen die Fertigstellungstermine vieler Projekte (Neubau und Sanierungen) verschoben. Der zeitliche Umfang der Verschiebung ist nach wie vor nicht konkret absehbar.

 

  1. BCE/Brose-Arena:

Die Lage der Bamberg Congress+Event GmbH (Konzert- und Kongresshalle und Harmonie) sowie der BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH ist nach wie vor äußerst angespannt. Das seit Mitte März bestehende Verbot von Großveranstaltungen wurde noch einmal bis zum 31.10.2020 verlängert.

Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 50 Besuchern sind zwar inzwischen wieder erlaubt, bringen aber für die BCE kaum wirtschaftliche Vorteile.

Bis auf eine Notbesetzung befinden sich deshalb weiterhin nahezu alle Mitarbeiter der BAB, BCE, BSG und Sandkerwa GmbH in Kurzarbeit.

Die finanziellen Auswirkungen für diese Unternehmen sind im Moment noch nicht absehbar, werden aber erheblich sein.

 

  1. Ausblick:

Die Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin müssen uns beunruhigen. Auch von der heutigen Berichterstattung im Stadtrat muss daher das Signal ausgehen, die Bürgerschaft zu Vorsicht und zu Rücksichtnahme aufzurufen. Die Stadtverwaltung wird weiterhin regelmäßig die aktuelle Situation schildern: Erneut in der kommenden Vollsitzung am 22.07.2020 und mit einem weiteren Newsletter.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

+++ Aktualisierung vom 23.4.2020 +++

 

Unterstützung für die Kulturszene

Kulturamt der Stadt Bamberg sammelt Hilfe für Kulturschaffende

Die Kulturszene in Bamberg ist ganz massiv von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Derzeit ist noch unklar, wie es mit den Aufenthaltsbeschränkungen weitergeht und ab wann Veranstaltungen wieder möglich sind und auch in welchem Ausmaß und zu welchen Bedingungen.  Damit Künstlerinnen und Künstler diesen „Shutdown“ überstehen können und in der „Nach-Corona-Zeit“ wieder tatkräftig zum Kultur- und Veranstaltungsangebot in unserer Stadt beitragen können, hat das Kulturamt der Stadt Bamberg die Programme zur finanziellen Unterstützung zusammengefasst.

Ministerpräsident Markus Söder hat zudem angekündigt, dass es weitere Hilfen für die Kulturszene geben soll, so vor allem eine Unterstützung von jeweils 1.000 €  für drei Monate für Künstlerinnen und Künstler, die in die Künstlersozialkasse einzahlen. Nähere Einzelheiten zum Antragsverfahren liegen derzeit leider noch nicht vor. Auch auf Bundesebene soll das Thema „Förderung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise“ noch einmal beraten werden.

Die Sparkasse Bamberg wird die Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege aufstocken und es gibt einen „Sonderantragstermin“  für projektbezogene Förderungen mit Fristende am 6. Mai 2020. Außerdem wurde von der Sparkasse ein extra Spendenfonds aufgelegt für gemeinnützige Vereine in der Stadt und dem Landkreis Bamberg. Es wird in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Förderung bis zu 500.000 € in Aussicht gestellt.

Anne Renz-Sagstetter, die Leiterin des Kulturamts hofft, dass möglichst viele Kulturschaffende ein passendes Unterstützungsangebot finden. Neuigkeiten dazu soll es auch stets auf der Homepage der Stadt Bamberg geben. Bei Fragen steht das Kulturamt beratend zur Verfügung.

 

FÖRDERMÖGLICHKEITEN:

Soforthilfe des Bundes und des Freistaates Bayern

Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes gibt es ein gemeinsames Antragsformular. Nähere Informationen dazu und das kombinierte Online-Antragsformular finden Sie unter

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.

Der Antrag kann nur online gestellt werden.

Inzwischen wurden höhere Förderbeträge für die Programme festgelegt. Falls Sie also schon einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, können Sie einen neuen Förderantrag stellen, müssen aber im elektronischen Antragsformular ankreuzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben.

 

Bamberger Rettungsschirm

Damit Bamberger Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Kunstschaffende durch die Corona-Krise keinen Liquiditätsengpass erleiden, hat die Stadt Bamberg den „Bamberger Rettungsschirm“ in Höhe von 1,5 Mio Euro aufgelegt. Dieser gewährt als Unterstützung ein zinsloses Darlehen bis zu 20.000 €.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Bamberg unter

www.wirtschaft.bamberg.de und auf Facebook „Wirtschaftsförderung Bamberg“.

Momentan ist das Volumen des „Bamberger Rettungsschirm“ fast ausgeschöpft. Es gibt jedoch eine Warteliste für alle noch eingehenden Anträge.

 

Unterstützungsfonds der Sparkasse für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg haben die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung bis zu 5.000 € zu stellen. Die finanziellen Engpässe sind nachzuweisen. Der erste Antragstermin ist der 29. Mai 2020. Ein nächster Termin ist für den Herbst 2020 geplant. Ein Gremium aus Vertretern der Stadt, dem Landkreis und der Sparkasse Bamberg entscheidet über die eingereichten Anträge. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter www.sparkasse-bamberg.de.

 

Aufstockung der Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege

Die Sparkassen-Stiftung nimmt zusätzliche projektbezogene Förderanträge bis 6. Mai 2020 entgegen. Die Stiftungsratssitzung, die über die Vergabe der Mittel entscheidet, ist für den 25. Mai 2020 geplant. Dazu erhalten Sie wichtige Infos und die Anträge unter www. sparkasse-bamberg.de/stiftung.

Außerdem wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vereinfacht und seit 01.03.2020 die sog. „Corona-Grundsicherung“ eingeführt.  Für die Dauer von sechs Monaten entfällt die  Vermögensprüfung und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt (s. auch beiliegende Medieninformation von Stadt und Landkreis Bamberg).

 

Weitere Hilfsangebote und Informationen:

Bayerisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) – Übersicht über Hilfsangebote und Handlungsleitfaden:

https://bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-erste-hilfe/

 

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) – Übersicht über Hilfsangebote und allgemeine Informationen:

www.bkj.de/service/corona-hilfe/

 

Deutscher Kulturrat

Übersicht über Hilfsangebote, allgemeine Informationen und Statements: https://www.kulturrat.de/corona/

 

Fonds Soziokultur – Förderprogramm „Inter-Aktiv“ –

Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 250.000 € für gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besondere Formate in „kontaktfreien“ Zeiten entwickeln möchten (bis zu 5.000 € als 100 %-Förderung). Die Abgabefrist für Projekte: 2. Mai 2020 (Projektbeginn ab 11. Mai):

www.fonds-soziokultur.de/aktuelles/sonderfoerderprogamm.html

Crowdfunding: www. crowdfunding.de/finanzierung/corona-krise

 

Elinor Kunstnothilfe

Die Kunstnothilfe lässt sich schnell und unkompliziert online beantragen. Sie ist eine finanzielle Hilfestellung um den Lebensunterhalt sicherzustellen: https://elinor.network/kunstnothilfe/

 

European Cultural Foundation: Culture of Solidarity

Der „Culture of Solidarity Fund“ unterstützt kulturelle Initiativen, die mitten in der Krise die europäische Solidarität und die Idee Europas als einen gemeinsamen öffentlichen Raum stärken (genaue Anforderungen an Antragsteller s. Homepage):

https://www.culturalfoundation.eu/culture-of-solidari-ty?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=covid_19_initiatives_of_european_networks_and_organizations&utm_term=2020-04-13

 

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Soforthilfe für Personen, die ausschließlich freiberuflich oder kurz befristet beschäftigt tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- und Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben (für Künstler*innen, die mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben:

https://www.gvl.de/coronahilfe

 

Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger er (GBDA)

Hilfsfonds für bedürftige Künster*innen, der in Not geratene Theaterschaffende unterstützt (auch Nichtmitglieder der GBDA sind antragsberechtigt):

https://www.buehnengenossenschaft.de/pressemitteilung-corona-genossenschaft-deutscher-buehnen-angehoeriger-leistet-sofortnothilfe

 

Aktionsbündnis Darstellende Künste

Soforthilfe für Künsterl*innen, die sich auf Grund der Krise in einer Notlage befinden (und Mitglied in einem der auf der Homepage genannten Aktionsbündnis-Vereine sind):

https://ensemble-netzwerk.de/enw/spendenkampagne-aktionsbuendnis

 

Sängerhilfe (Oper Magazin + Manfred Strohscheer Stiftung)

Corona-Hilfe für freischaffende Sänger*innen und Beschäftigt des Musiktheaters:

https://www.saengerhilfe.de/

Deutsche Orchesterstiftung

Nothilfe für freiberufliche Musiker*innen, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind:

https://orchesterstiftung.de/nothilfefonds

 

VG Wort

Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 € beantrange:

https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html

 

Für Musikschaffende:

Die GEMA hat einen Hilfsfonds bereitgestellt:

https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/

 

Für die Film und Medienbranche

Die Bundes- und Landesförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnehmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt und Programmprämien erhöht:

https://www.fff-bayern.de/fff-bayern/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/news/corona-krise-bundes-und-laenderfoerderer-starten-hilfsprogramm-fuer-die-film-und-medienbran-che.html?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=4d736a50374a7feaf0fba9c299b0cd3d

 

 

+++ Aktualisierung vom 22.4.2020 +++

 

Alltagsmasken für die Region nähen

Ab 27. April gilt auch in Bayern eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Damit wird der Bedarf an einfachen, nichtmedizinischen Masken für die Bevölkerung deutlich zunehmen. Um diesem Bedarf gerecht werden zu können, sind auch die vielen ehrenamtlich Engagierten gefragt.

Wer daheim selbst näht und einige Masken für andere Menschen übrig hat, kann dieses Angebot im jeweiligen Rathaus melden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, geeigneten Stoff vom Landratsamt zu erhalten, um daraus eine größere Menge Masken für die Erstversorgung herzustellen. Informationen und Kontaktdaten dazu können von der Ehrenamtskoordinatorin des Landkreises Bamberg erfragt werden.

Wer ehrenamtlich nähen möchte oder Materialien für die Masken abgeben kann, kann sein Angebot auch gern an freiwillige@lra-ba.bayern.de mailen.

Das Bildungsbüro des Landkreises Bamberg regt zudem an, sich über den Bamberger Ressourcenpool bei der Carithek auszutauschen. Wer Nähmaschinen oder Material zur Verfügung stellen kann, um andere beim Nähen von Masken zu unterstützen, kann sein Angebot unter www.pool-bamberg.de mitteilen.

Brauchbare Anleitungen zum Nähen von Masken finden Sie unter www.bildungsregion-bamberg.de/corona-hilfen.

 

 

Bamberger Sandkerwa 2020 fällt aus

Es hatte sich zuletzt immer mehr abgezeichnet und wurde jetzt zur traurigen Gewissheit:
Auch Bambergs schönste und größte Kirchweih fällt dem Corona-Virus zum Opfer.

 

+++ Aktualisierung vom 21.4.2020 +++

 

Hilfe für Freiberufler und Soloselbständige

Freiberufler und Soloselbstständige, die durch das Förderraster der Soforthilfe des Bundes fallen, können seit Kurzem die „Corona-Grundsicherung“ bei den Jobcentern Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg beantragen.

Einige freiberuflich Tätige, z.B. Musiker, Künstler, Dozenten, Coaches,  Übersetzer, Stadtführer etc., fallen durch das Förderraster der aktuellen Soforthilfen, weil sie keine betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen haben. Private Lebenskosten können für den Antrag nicht geltend gemacht werden. Für diese Berufsgruppe hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung seit dem 31.03.2020 erheblich erleichtert.

„Bei den betroffenen Freiberuflerinnen und Freiberuflern ist noch wenig bekannt, dass es jetzt eine spezielle Grundsicherung gibt. Sie kann diesen sehr gut helfen, in den nächsten Monaten über die Runden zu kommen“, so Dr. Stefan Goller, städtischer Referent bei Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung. „Wir möchten daher explizit auf die Corona-Grundsicherung hinweisen, damit diese Berufsgruppe nicht benachteiligt wird“, so Inge Werb, Leiterin der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bamberg.

Stefan Ziegmann,  Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg, erläutert die Rahmenbedingungen: „Diese Corona-Grundsicherung umfasst die reguläre Grundsicherung sowie die komplette Kostenerstattung für die Unterkunft für mindestens sechs Monate. Zudem gelten deutlich einfachere Regeln im Vergleich zur regulären Grundsicherung. So wird beispielsweise Vermögen nicht berücksichtigt, soweit es nicht erheblich ist.

Für die Beantragung der neuen „Corona-Grundsicherung“ wurden die gesetzlichen Regelungen geändert: Alle Anträge zur Grundsicherung, die ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 neu eingehen, entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Wie die Leiter der Jobcenter von Stadt und Landkreis erklären, dürfen Alleinstehende über ein privates Vermögen von bis zu 60.000 € verfügen. Für jedes weitere Familienmitglied dürfen bis zu 30.000 € privates Vermögen zur Verfügung stehen.

Auch für die Übernahme der Mietkosten gilt eine Sonderregelung: Wie üblich werden die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen. Neu ist allerdings, dass in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. „Bei Anträgen, die zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 eingehen, prüfen wir auch nicht, ob die Wohnverhältnisse angemessen sind“, so Stefan Ziegmann, Leiter des Jobcenters Stadt Bamberg.

Die Beantragung der neuen, erleichterten Grundsicherung erfolgt bei:

Neben der so genannten „Corona-Grundsicherung“ hat Ministerpräsident Markus Söder am 20. April angekündigt, dass es für die bislang wenig von der Staatsregierung bedachte Berufsgruppe der Kulturschaffenden noch mehr Unterstützung geben soll. Als Ausgleich für weggebrochene Auftritte und Veranstaltungen können z.B. Künstlerinnen und Künstler 1.000 Euro monatlich für die nächsten drei Monate erhalten. Bislang gibt es hierzu allerdings noch kein Antragsformular.

 

 

+++ Aktualisierung vom 16.4.2020 +++

 

COVID-19: Miete zahlen nicht mehr möglich

Gesetzliche Erleichterungen für Verbraucher*innen

Als Reaktion auf die mit der Corona-Pandemie einhergehenden wirtschaftlichen Folgen, bestehen aktuell für Verbraucher*innen gesetzliche Erleichterungen im Mietrecht: Bei Zahlungsrückständen ab dem 1. April 2020 gewährt der Gesetzgeber einen Zahlungsaufschub bzw. einen befristeten Kündigungsschutz. Bis zum 30. Juni 2020 sind Kündigungen seitens der Vermieter aufgrund eines Zahlungsverzuges ausgeschlossen.

Betroffene Verbraucher*innen haben bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 aufgelaufenen Mietrückstände nachzuzahlen.

„Setzen Sie sich im Bedarfsfall umgehend mit ihrem Vermieter in Verbindung und machen Sie den Verdienstausfall glaubhaft, zum Beispiel durch einen Nachweis über Kurzarbeit oder den Arbeitslosengeldbescheid“ rät Simone Napiontek, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Von der befristeten Neuregelung unberührt bleiben die anderen gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgründe. Wegen Eigenbedarf oder Fehlverhalten besteht weiterhin die Möglichkeit, den Mietern zu kündigen“.

Durch diese Regelung ändert sich nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung der Mieter, den fälligen Mietzins zu zahlen. Den Betroffenen wird lediglich ein Zahlungsaufschub gewährt. Daher haben die Vermieter das Recht, neben der Nachzahlung der Miete grundsätzlich auch Verzugszinsen zu fordern. Ab dem 1. Juli 2020 lebt im Mietrecht das bisherige Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs wieder auf.

 

 

+++ Aktualisierung vom 14.4.2020 +++

Sichere Kommunikation mit dem Landratsamt Haßfurt

Vor dem Hintergrund von Corona ist es zwingend erforderlich, dass Bürgerinnen

und Bürger, aber auch Unternehmen schnell, einfach und unbürokratisch

auf digitalem Weg mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten

können. „Vertrauliche Informationen sollten elektronisch über einen sicheren Weg übermittelt werden“, so Landrat Wilhelm Schneider. Deswegen stellt der Landkreis Haßberge online ein „Formular“ zur Verfügung, über das Bürgerinnen und Bürger Anfragen ihre Anliegen und Anträge sicher und verschlüsselt an die Verwaltung senden können: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04220326409

 Hinweise zum sicheren Kontaktformular:

  • Das sichere Kontaktformular können alle Bürgerinnen und Bürger nutzen, die vorher einmalig ein kostenloses Konto bei der sogenannten BayernID angelegt haben.
  • Bürgerinnen und Bürger, die noch kein solches Konto haben, können sich auf der Seite der BayernID in wenigen Schritten registrieren.
  • Die BayernID ist ein sicheres Nutzerkonto, das vom Freistaat Bayern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Kommunikation mit Behörden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
  • Mit diesem Nutzerkonto funktioniert daher nicht nur die Kommunikation mit dem Landkreis Haßberge, sondern bei Bedarf auch mit sämtlichen anderen bayerischen Behörden.
  • Eine Registrierung ist entweder mit einer Benutzername/Passwort Kombination möglich oder mit dem neuen Personalausweis, wenn auf diesem die eID Funktion freigeschaltet ist.
  • Wird die Registrierung über den Personalausweis vorgenommen, ist es möglich, Anfragen an die Verwaltung (beispielsweise Widerspruchseinlegungen) zu richten, die den gleichen Stellenwert haben wie eine Unterschrift auf einem Brief.
  • Gleichzeitig wird die Anfrage sicher verschlüsselt an die Verwaltung übermittelt und kann somit nicht von Unbefugten gelesen werden.
  • In der BayernID hat jedes Nutzerkonto einen Postkorb. Die Antwort der Verwaltung wird in diesen Postkorb übertragen. Gleichzeitig erfolgt eine Information per E-Mail, dass eine Nachricht im Postkorb eingegangen ist.

 

 

+++ Aktualisierung vom 08.4.2020 +++

„Erstattung der Kinderbetreuungskosten hilft unseren Eltern“

OB wendet sich in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten

Oberbürgermeister Andreas Starke hat sich in einem offenen Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gewandt, um gemeinsam mit den Trägern eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, „die eine spürbare finanzielle Entlastung der Eltern bewirkt“, so Starke. Jetzt werden Kinder in Bayern nicht mehr in Schulen, Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen betreut. Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Pflegende oder Verkäuferinnen und Verkäufer. Die Konsequenz daraus: Viele Eltern müssen darauf verzichten, arbeiten zu gehen. Das bedeutet finanzielle Verluste und oftmals materielle Notlagen. Vor allem Alleinerziehende sind stark betroffen. Viele der betroffenen Eltern fordern daher „eine Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen,“ so Starke.

„Wir benötigen dringend praktikable und hilfreiche Lösungen für die Eltern, die deutlich über das hinausgeht, was bisher geschaffen wurde“, betont Oberbürgermeister Andreas Starke. Bislang gebe es zwar Entlastungen für die Eltern in Teilbereichen, aber keine generellen Erleichterungen in der gegenwärtigen Zeit der Corona-Krise. Starke setzt auf ein gutes Zusammenspiel zwischen Politik und Trägern „Geschieht dies nicht, müssen wir damit rechnen, dass der Unmut in der Elternschaft noch größer wird, weil nach den uns vorliegenden Informationen die Träger die Elternbeiträge weiterhin regulär einziehen“, so das Stadtoberhaupt.

 

 

Onlineverfahren in der Zulassungsbehörde vereinfacht

Kraftfahrzeuge können übers Internet an- und abgemeldet werden – jetzt auch ohne Personalausweis mit ID-Funktion

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das Landratsamt Haßberge mit allen Außenstellen für den Publikumsverkehr gesperrt. Bürgerinnen und Bürger mit unaufschiebbaren und dringlichen Angelegenheiten können per E-Mail oder per Telefon Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbaren. Betroffen von den Einschränkungen ist auch die Straßenverkehrsbehörde, Am Ziegelbrunn, in Haßfurt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist aus Infektionsschutzgründen nur Publikumsverkehr nach Terminvergabe möglich.

Die entsprechenden Zulassungsverfahren können über die Homepage des Landkreises Haßberge unter www.hassberge.de aufgerufen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten von diesen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen, damit eine effizientere Erledigung der Zulassungswünsche erfolgen kann.

 

Unabhängig davon, besteht weiterhin die Möglichkeit Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer 09521/27 -131 oder per E-Mail unter: zulassung@hassberge.de vorzunehmen.

 

 

+++ Aktualisierung vom 03.4.2020 +++

 

Wenn plötzlich alles anders ist: Hilfe in Zeiten von Corona

Corona-Hotlines der Stadt Bamberg werden sehr gut angenommen

Seit gut zwei Wochen sind zwei Hotlines der Stadt Bamberg zur Corona-Krise freigeschalten. Hier laufen die Fragen auf, die die Gesellschaft gerade beschäftigen. Dabei geht es um allgemeine Verhaltensmaßnahmen sowie Themen rund um die Wirtschaft. Unter der Nummer 0951/87-2525 können sich Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, welche Regeln und Vorschriften in Zeiten von Corona gültig sind. 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr für verschiedenste Fragen zur Verfügung – auch Bürgermeister Wolfgang Metzner hat feste Zeiten, an denen er in der Hotline mitarbeitet. Täglich gehen hier rund 200 Anrufe ein.

Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich rasant in Deutschland aus. Viele Menschen haben Fragen zu diesem Ausbruch und wie er sie in ihrem Alltag betrifft. Darf ich einen Umzug durchführen? Ist die Betreuung von minderjährigen Kindern durch Freunde, Familie oder andere Mütter noch erlaubt? Und dürfen Handwerker zu mir ins Haus kommen? Es sind Fragen wie diese, die täglich beim Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingehen. „Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern in dieser durchaus schwierigen Lage bestmögliche Unterstützung bieten“, sagt Amtsleiterin Ulrike Siebenhaar. Die Corona-Krise betrifft alle Bereiche, fast täglich gibt es Änderungen. „Wir sondieren die Lage immer neu und versuchen die Bürgerschaft unkompliziert und unbürokratisch durch den Dschungel an Allgemeinverfügungen zu lotsen“, so Siebenhaar weiter.

Die Corona-Krise macht auch der Wirtschaft schwer zu schaffen auch in Bamberg. Deswegen hat das Wirtschaftsreferat unter der Nummer 0951/87-1313 eine zusätzliche Hotline geschaltet. Die Politik setzt derzeit alle Hebel in Bewegung, um die Wirtschaft über die Zeit zu retten. Und so beraten hier vier Mitarbeiterinnen Bamberger Unternehmen beispielsweise darüber, wo finanzielle Unterstützung beantragt werden kann oder welche Überbrückungshilfen der „Bamberger Rettungsschirm“ insbesondere kleinen Unternehmen, Freiberuflern, Selbständigen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Vereinen mit Sitz in Bamberg Stadt und Landkreis bietet.

Die beiden Hotlines der Stadt Bamberg werden so lange geschalten, wie es die Corona-Krise erfordert. „Niemand soll sich in Bamberg in dieser schwierigen Zeit alleine gelassen fühlen“, betont Siebenhaar und verweist auch auf die Nachbarschaftshilfe der Stadt Bamberg sowie die verschiedenen Corona-Krise-Helferkreise in der Stadt Bamberg. Diese sind unter www.stadt.bamberg.de/nachbarschaftshilfe zu finden.

 

 

 

Bamberger Rettungsschirm: Schon über 1,2 Mio. Euro bewilligt

Eingehende Anträge jetzt auf Warteliste / Neue Soforthilfen von Bund und Land

Damit Bamberger Unternehmen durch die Corona-Krise keinen Liquiditätsengpass erleiden, hat die Stadt Bamberg kurzfristig den „Bamberger Rettungsschirm“ auf die Beine gestellt. Dieser gewährt Bamberger Unternehmen ein zinsloses Darlehen bis zu 20.000 Euro. Insgesamt stellt die Stadt Bamberg für kleine Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Kunstschaffende eine Summe von 1,5 Mio. Euro bereit. Mit Stichtag 31. März gingen bei der Wirtschaftsförderung insgesamt 122 Anträge ein, wovon die meisten aus den Bereichen Gastronomie, Dienstleistung und Einzelhandel gestellt worden sind. Inzwischen wurden gemeinsam mit dem Beteiligungscontrolling der Stadt und dem Kämmereiamt die meisten Anträge geprüft, 93 davon konnten mit einer Gesamtsumme von fast 1,2 Mio. Euro bewilligt werden.

Da somit das Volumen des Bamberger Rettungsschirmes nach etwas mehr als einer Woche fast ausgeschöpft ist, gibt es jetzt eine Warteliste für alle noch eingehenden Anträge.

 

Neue Soforthilfen von Bund und Land

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Wer von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogrammes profitieren will, muss einen neuen elektronischen Antrag über das Bayerische Staatsministerium stellen. Falls bereits ein Antrag auf Soforthilfe gestellt worden war (unabhängig davon, ob schon ein Bescheid oder eine Auszahlung erfolgt ist), muss dies im elektronischen Antragsformular angekreuzt werden.

Achtung: Es gibt ein Antragsformular für alle Betriebsgrößen. Es werden nur noch online-Anträge bearbeitet!

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt jetzt neu:

bis zu 5 Erwerbstätige                   9.000 Euro

bis zu 10 Erwerbstätige                15.000 Euro

bis zu 50 Erwerbstätige                30.000 Euro

bis zu 250 Erwerbstätige              50.000 Euro

 

Weitere Infos und das Online-Antragsformular gibt es unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

 

Müllheizkraftwerk Bamberg ab 6. April wieder für alle geöffnet

Nach Abschluss der dreiwöchigen Wartungsarbeiten an einem Kessel sowie an der Turbine läuft das Müllheizkraftwerk wieder im Normalbetrieb. Ab Montag, 6. April 2020, werden Anlieferungen von Privatpersonen und gewerbliche Anlieferungen gegen Barzahlung wieder angenommen.

Die geänderten Anlieferzeiten behalten zunächst ihre Gültigkeit: Anlieferbetrieb ist Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr, Samstag ist geschlossen.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden bittet der Zweckverband, in der kommenden Woche nur unaufschiebbare Anlieferungen zu tätigen. Die Fahrzeuge der kommunalen Müllabfuhr werden – nicht zuletzt wegen der bevorstehenden Osterfeiertage und damit verbundener Verschiebungen der Abholtage – bevorzugt abgefertigt. Der Zweckverband bittet um Verständnis.

 

+++ Aktualisierung vom 01.4.2020 +++

 

Huml und Füracker: Wir unterstützen Krankenhäuser und Pflegeheime bei der Verpflegung des Personals

Anträge können seit heute gestellt werden

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden ab sofort vom Freistaat Bayern mit einem Zuschuss zur Verpflegung unterstützt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Mittwoch in München hingewiesen. Huml betonte: „Um die Unterstützung ab dem 1. April 2020 möglichst unbürokratisch sicherzustellen, können betroffene Einrichtungen Anträge beim Landesamt für Finanzen einreichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie.“

Einen entsprechenden Beschluss hatte der Bayerische Ministerrat als Zeichen der Anerkennung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie am 24. März 2020 getroffen. Mit der Abwicklung des Programms wird das Landesamt für Finanzen beauftragt.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern leisten täglich großartige Arbeit. Sie sind die, die Erkrankte versorgen, die Hoffnung hochhalten und sich bei ihrer Arbeit selbst der Gefahr einer Ansteckung aussetzen. Für diesen unermüdlichen Einsatz wollen wir ein Zeichen der Dankbarkeit setzen und übernehmen unbürokratisch für alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bis auf Weiteres die Kosten für die Verpflegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Huml ergänzte: „Die Maßnahme soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen greifen, da auch alle ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie betragen. Somit sind ärztliches und pflegerisches Personal genauso umfasst wie Verwaltungspersonal und alle anderen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapeuten oder Reinigungspersonal. Ferner gilt die Unterstützung auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen und für ambulante Pflegedienste, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen.“

Der Freistaat übernimmt dabei in Form einer Erstattungspauschale von 6,50 Euro pro Tag für jeden Mitarbeiter Kosten für die Verpflegung. Anträge können ab dem 1. April 2020 eingereicht werden unter: verpflegung-personal@lff.bayern.de.

 

Wertstoffhöfe im Landkreis Haßberge wieder geöffnet

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge teilt mit, dass alle kommunalen Wertstoffhöfe im Landkreis Haßberge ab Donnerstag, 2. April 2020, wieder regulär geöffnet haben. Ebenfalls sind Privatanlieferungen von Abfällen und Wertstoffen am Kreisabfallzentrum Wonfurt zu den täglichen Geschäftszeiten wieder zulässig.

Zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern wird jedoch an den Standorten der Wertstoffhöfe der Zugang zu den Betriebsgeländen reglementiert. Es darf sich jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig auf dem Wertstoffhofgelände aufhalten. Der Einlass bzw. die Zufahrt auf das Gelände wird durch entsprechendes Personal abgewickelt. Kunden, die vor dem Wertstoffhofgelände auf den Einlass warten, werden eindringlich gebeten, im Pkw zu warten.

 

Huml: Bayern hat Corona-Testkapazitäten massiv ausgebaut – Bayerns Gesundheitsministerin: Künftig bis zu 13.000 Tests täglich

Bayern hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Testkapazitäten massiv ausgebaut. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Mittwoch hingewiesen. Huml betonte: „Unser Ziel ist es, möglichst rasch Klarheit bei Verdachtsfällen zu bekommen. Dies ist sehr wichtig, um weitere Infektionen einzudämmen. Deshalb freue ich mich, dass die bayernweite Testkapazität sogar auf circa 13.000 Tests pro Tag steigen kann.“

Davon entfallen rund 11.000 Tests auf Privatlabore, rund 2.000 auf das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Voraussetzung ist, dass genügend Probenmaterial zur Verfügung steht.

Die Ministerin verwies darauf, dass es in Bayern nach Angaben des LGL bereits mehr als 110.000 Testungen gab. Davon waren rund 8,7 Prozent positiv.

Huml erläuterte: „Bayern verfolgt die Strategie, die Laborkapazitäten gezielt zur Testung von begründeten Verdachtsfällen und engen Kontaktpersonen einzusetzen. Bevorzugt getestet werden sollen vor allem Personen aus der Gesundheitsversorgung und der Pflege.“

 

+++ Aktualisierung vom 27.3.2020 +++

OB und Landrat: „Entlastung für Ärzte in Zeiten der Corona-Krise“

Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb schaffen gemeinsam mit der Sozialstiftung Bamberg, der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg und den niedergelassenen Ärzten spezielle Infektionspraxen in Bamberg, Burgebrach und Schesslitz. „Wir entlasten die niedergelassenen Hausärzte und Krankenhäuser und eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern wohnortnahe und rasche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten“, so Starke und Kalb übereinstimmend.

Schon in der nächsten Woche wird der Plan umgesetzt, „diese neuen Infektionspraxen in Betrieb zu nehmen, weil die Infrastruktur jetzt vorhanden ist“, sagten Chefarzt Prof. Dr. Georg Pistorius und Chefarzt Dr. Joachim Knetsch von der Sozialstiftung Bamberg. Die ersten geeigneten Räumlichkeiten sind kurzfristig ertüchtigt worden, nämlich direkt neben der Ärztlichen Bereitschaftspraxis am Klinikum am Bruderwald. Der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Bamberg, Dr. Georg Knoblach, kündigte an, dass diese Infektionspraxen zu festgelegten Zeiten von niedergelassenen Ärzten betreut und versorgt werden.

Jeder Patient, der deutliche Erkältungs-Symptome wie Fieber, trockenen Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost aufweist, soll künftig die Infektionspraxis aufsuchen können, um Untersuchungen, Diagnosen und gegebenenfalls Abstriche durchführen zu lassen.

Oberbürgermeister und Landrat haben sich an Ort und Stelle am Bamberger Klinikum davon überzeugt, „dass die medizinische Versorgung durch die neue Struktur klar verbessert und effektiver gesichert wird“, so die beiden kommunalen Spitzenpolitiker im Rahmen der Besichtigung der Räumlichkeiten.

Wichtiger Hinweis: Wer lediglich medizinische Beratung wünscht, sollte sich zunächst telefonisch mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen oder die CORONA-HOTLINE beim Landratsamt 0951/85 9700 anrufen. Auch Betroffene die aus Risikogebieten (aktuelle Definition gemäß Robert Koch-Institut) zurückkehren oder Kontakt zu einem Infizierten hatten, aber keine Symptome aufweisen, sollten sich immer zunächst ans Gesundheitsamt oder an die CORONA-HOTLINE der Stadt Bamberg 0951/87 2525 wenden.

 

OB Andreas Starke und Landrat Johann Kalb ließen sich von Prof. Georg Pistorius (2.v.r.), Dr. Georg Knoblach (Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Bamberg) und Allgemeinarzt Reinald Neukum das „Musterzimmer“ für die neue Infektionspraxis neben der Ärztlichen Bereitschaftspraxis erläutern.
Foto: Amt für Bürgerbeteiligung / Steffen Schützwohl


Aufruf an Firmen vom Landkreis Haßfurt: Schutzausrüstung wird benötigt

Im Kampf gegen die Corona-Epidemie ist eine geeignete Schutzausrüstung das Allerwichtigste, um zu vermeiden, dass Ärzte, Pfleger, Sanitäter und Rettungskräfte selbst zu Überträgern des Virus werden. Leider sind Schutzanzüge, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Masken FFP 1, 2 oder 3, Gesichtsschutz in Form von Brillen oder ganzheitlicher Gesichtsschutz und immer noch Mangelware.

Der Landkreis Haßberge ruft deshalb ihre Firmen und Unternehmen auf: Wer dringend benötigte Schutzanzüge, Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel hat, die zurzeit nicht benötigt werden, möge bitte ein Angebot per E-Mail an fuegk-material@landratsamt-hassberge.de senden.

Das Bürgertelefon ist nach wie vor unter der Telefonnummer 09521/27-600 erreichbar – an Wochentagen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu medizinischen Fragen keine Auskunft geben können.

 

 

+++ Aktualisierung vom 25.3.2020 +++

 

Bei Notrufen unbedingt auf Infektion hinweisen

Aufgrund der Corona-Virus-Krise bittet die Integrierte Leitstelle Anrufer dringend darum, auf eine vorliegende Infektion des Patienten hinzuweisen

Die Krise rund um den Corona-Virus hat auch Auswirkungen auf die Durchführung der Notfallversorgung. So weist die Integrierte Leitstelle eindringlich darauf hin, dass bei einem Anruf bei der 112 immer darauf hinzuweisen ist, wenn die Person, die medizinische Hilfe braucht oder die mit ihr zusammenlebenden Personen an COVID-19 erkrankt sind oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht. Gleiches gilt für Krankentransporte, die angemeldet werden sollen.

Diese Informationen sind besonders wichtig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie die Notärztinnen und Notärzte sich entsprechend schützen können. Sie könnten sonst infiziert werden, wodurch sie für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Notfallversorgung für Wochen ausfallen würden. Auch Feuerwehrleute müssen bei einem Einsatz von der Leitstelle über eine Infektion informiert werden können.

Die Integrierte Leitstelle führt die Anruferinnen durch das Gespräch und stellt gezielte Fragen. Diese gilt es lediglich zu beantworten.

Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb schließen sich diesem Appell an. „Wer erkrankt oder anderweitig direkt betroffen ist, sollte dies unbedingt bei einem Notruf oder der Anmeldung eines Krankentransports erwähnen. Er wird deswegen nicht schlechter gestellt, sondern er hilft damit aktiv, dass sich die Helferinnen und Helfer entsprechend ausrüsten und vor einer Ansteckung schützen können. Beantworten Sie die Fragen der Leitstelle und schützen Sie diejenigen, die uns im Notfall helfen!“

Auch in anderen Fällen, z.B. bei einer Infektion mit dem Noro-Virus oder einem multiresistenten Erreger ist ein entsprechender Hinweis bereits beim Anruf in der ILS übrigens nötig.

Schutz vor COVID-19 für Rettungsdienst und Notärzte:

Die Verantwortlichen wiesen darauf hin, dass bei einem Notruf oder einer Anmeldung für den Krankentransport auf bestehende Infektionen, auch mit dem Corona-Virus, hinzuweisen ist.

 

 

Sonderregelung für nicht zugestellte Wahlunterlagen

Im Zuge des Versandes der Briefwahlscheine an alle Wahlberechtigten erhält das Wahlamt vereinzelt nicht zustellbare Sendungen als Rückläufer zurück. Um auch diesen Wahlberechtigten ihre Wahlbriefunterlagen aushändigen zu können, besteht beim Wahlamt auch am Samstag von 8-12 Uhr und am Sonntag von 8-18 Uhr die Möglichkeit, die Unterlagen abzuholen. Der einzige Zugang zum Rathaus Maxplatz ist der Hintereingang in der Fleischstraße, wo Securitykräfte den Einlass für diesen Zweck ermöglichen.

Die Wahlbriefe können am Sonntag, 29. März, bis 18 Uhr an den Briefkästen des Rathauses am Maxplatz und des Rathauses am ZOB eingeworfen werden. Dies ist auch bei der derzeitigen Ausgangsbeschränkung möglich, da die Abgabe von Briefwahlunterlagen einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung darstellt.

 

Organisatorisches zur Stichwahl am Sonntag

Am Sonntag, 29. März, findet die Stichwahl über den nächsten Oberbürgermeister der Stadt Bamberg statt. Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) hatte im ersten Wahlgang 35,9% der Stimmen erhalten, Jonas Glüsenkamp (Grünes Bamberg) 24,6%.

Aufgrund der Durchführung als reine Briefwahl wird es keine Urnenwahllokale geben und damit auch keine Zwischenstände vor 18 Uhr, was die Wahlbeteiligung angeht.

Die Ergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale direkt auf der städtischen Homepage www.stadt.bamberg.de präsentiert.

 

 

+++ Aktualisierung vom 24.3.2020 +++

 

Informationsflyer über Corona in 15 Sprachen

Das Gesundheitsprojekt »Mit Migranten für Migranten« hat einen Flyer mit Informationen zum Coronavirus in 15 verschiedenen Sprachversionen rausgebracht. Der Flyer ist als .pdf-Datei herunterzuladen etwa in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Türkisch, Russisch, Polnisch, Farsi, Kurdisch uvm!

https://www.mimi-bestellportal.de/corona-information/

 

 

Nachtrag vom 24.03.2020

Nachbarschaftshilfe ist gut angelaufen

Hilfesuchende Personen dürfen sich gerne melden

Die letzten Tage haben gezeigt, wie schnell der Alltag in einen Ausnahmezustand übergehen kann – und wie sehr wir aufeinander angewiesen sind. Aber wenn es einen positiven Aspekt des Coronavirus und der durch ihn ausgelösten Krise gibt, dann diesen: Immer mehr Bamberger Bürgerinnen und Bürger folgen dem Aufruf von Medizinern und Behörden, nicht nur auf sich selbst aufzupassen, sondern auch auf ihre Mitmenschen. Erst vor wenigen Tagen hat das Amt für Inklusion der Stadt Bamberg eine Nachbarschaftshilfe auf die Beine gestellt. Dort sind seither bereits rund 300 Anfragen eingegangen.

Wer alt ist, eine Vorerkrankung oder andere Risikofaktoren hat oder wer im Moment vielleicht gerade in Quarantäne ausharren muss, kann unter Umständen Probleme haben, sich selbst zu versorgen. Viele Menschen haben deshalb bei der städtischen Nachbarschaftshilfe angekündigt, helfen zu wollen – egal ob beim Einkauf, bei Botengängen zu Post und Apotheke, beim Gassigehen oder auch beim Einwerfen der Wahlbriefe. „Die Bereitschaft der Bamberger Bürgerschaft zu helfen ist enorm groß“, freut sich Amtsleiter Bertrand Eitel. Bisher seien jedoch erst wenige Anfragen von hilfesuchenden Personen eingegangen. Vielen Menschen falle es oftmals schwer, Hilfe zu beanspruchen. „Niemand soll sich scheuen, uns anzurufen. Wir haben ganz viele Personen, die wirklich gerne helfen möchten und froh sind, wenn sie in Zeiten wie diesen etwas Gutes tun können“, betont Eitel.

Gleichzeitig bittet er die Bürgerinnen und Bürger, die selbst nicht helfen können, zu überlegen, wer in ihrer Nachbarschaft noch Unterstützung brauchen könnte. Für wen kann man einkaufen oder andere alltägliche Dinge erledigen? „Für uns ist es auch hilfreich“, so Eitel weiter, „wenn Betroffene einfach darüber informiert werden, dass es uns gibt und so ein Kontakt zur Nachbarschaftshilfe hergestellt wird.“

Die Solidarität in Bamberg äußert sich darüber hinaus auch über die vielen Initiativen von unterschiedlichen Organisationen – Kirchen, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände und viele mehr – die in kurzer Zeit auf die Beine gestellt wurden. Die Stadt Bamberg wird daher eine Übersicht online stellen, die zeigt, welche Institution welche Hilfe/Unterstützung in Bamberg anbieten. Interessierte Helferinnen und Helfer können sich auch dort einbringen.

Die Vermittlungsstelle für nachbarschaftliche Unterstützung der Stadt Bamberg ist von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0951/87-1447 oder per Mail unter nachbarschaft@stadt.bamberg.de erreichbar.

Siehe auch unsere Beitrag hier!

 

 

+++ Aktualisierung vom 23.3.2020 +++

Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur Coronakrise in Bamberg Stadt und Land

In Stadt und Landkreis gibt es aktuell 83 Infizierte, 53 aus dem Landkreis, 30 aus der Stadt. Nach wie vor sind drei Personen in stationärer Behandlung. Eine kann voraussichtlich in dieser Woche entlassen werden. Ebenso werden im Laufe der Woche rund ein Dutzend Personen die häusliche Quarantäne verlassen können.

Für den  Rettungsschirm des Landkreises sind seit Freitag 24 Anträge eingegangen. Sechs sind bereits genehmigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis: Die 1,5 Millionen Euro, die der Landkreis zur Verfügung stellt, werden zunächst als Darlehen ausgereicht.

In der Stadt sind Stand Montag 43 Anträge eingegangen. Bereits bewilligt wurden 5. Der Summe der bisher beantragten Hilfen in der Stadt beträgt 635.500,00€. Die Anträge verteilen sich auf folgende Branchen: 15 Gastronomie, 10 Einzelhandel, 11 Dienstleiter, 2 Handwerk, 3 Gesundheit.

Die Laufzeit der Darlehen ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. In einzelnen Fällen wird eine Rückzahlung innerhalb dieser Jahresfrist jedoch wirtschaftlich nicht möglich oder nicht zumutbar sein. Bei Bedarf kann jederzeit und rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist ein Antrag auf Verlängerung bzw. Ratenzahlung an die Stadt gerichtet werden kann (siehe auch das Merkblatt zum Bamberger Rettungsschirm). Im Rahmen einer Einzelfallprüfung soll dann für jeden und jede Betroffene eine individuelle Lösung gesucht werden mit dem Ziel, die wirtschaftliche Existenz möglichst nachhaltig zu sichern.

Auch die Nachbarschaftshilfe läuft großartig an. Weit über 100 Freiwillige haben ihre Hilfe im Landkreis oder in der Stadt angeboten.

Der Landkreis steht in Kontakt mit Unternehmen, die ihre Produktion umstellen können auf Schutzausrüstung oder Beatmungsgeräte. Eine Firma produziert bereits seit einigen Tagen fast rund um die Uhr Atemschutzmasken und Kittel.

Darüber hinaus steht Landrat Johann Kalb im Kontakt mit dem Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Helmut Krämer, und koordiniert landkreisweit Themen von der Kinderbetreuung über die Unterstützung Hilfsbedürftiger bis hin zur Stundung von Mieten. Unverändert fortgeführt wird das für 2020 geplante Investitionsprogramm des Landkreises in Straßen, Schulen, etc. Firmen müssen sich also keine Sorgen um den Ausfall von Aufträgen machen.

 

+++ Aktualisierung vom 22.3.2020 +++

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 22. März 2020 folgenden Beschluss.

 

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248

 

+++ Aktualisierung vom 21.3.2020 +++

Die Polizei Oberfranken informiert:

Auf ihrer Facebookseite hat die Polizei Oberfranken folgenden Hinweis veröffentlicht:

»Wenn Ihr Fragen zur Ausgangsbeschränkung habt, schaut bitte zuerst unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ nach. Die meisten Fragen lassen sich damit beantworten.«

 

+++ Aktualisierung vom 20.3.2020 +++

Pressekonferenz von Ministerpräsident Markus Söder: Ausgangseinschränkungen

Ministerpräsident Markus Söder hat auf der heutigen Pressekonferenz die zunehmende Dramatisierung der Situation beschrieben. Er betonte die gute Moral von vielen Bürgerinnen und Bürgern, wies aber auch darauf hin, dass zu viele Menschen sich nicht ausreichend an die Schutzvorgaben halten.

Hier die wesentlichen Inhalte seiner Ansprache:

Über Allgemeinverfügung ordnen wir an: Ab Freitag, also heute Nacht 0:00 Uhr, vorläufig für zwei Wochen, gelten grundlegende Ausgangseinschränkungen. Das öffentliche Leben wird völlig runtergefahren. Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmsfällen aus.

Erlaubt ist: Zur Arbeit gehen, wenn Mindestabstände eingehalten werden – sonst weichen Sie bitte, wenn möglich, auf Homeoffice aus. Medizinische Versorgung ist in Ordnung, aber nur bei akuten Behandlungsbedarf. Betretungsrechte spezieller Einrichtungen von Risikogruppen werden grundlegend eingeschränkt – Besuch kann leider nur in Ausnahmefällen erlaubt werden (also etwa bei einem Hospiz im Sterbefall). Das gilt auch für Krankenhäuser – hier gibt es folgende Ausnahmen: Geburten, Eltern, die ihre Kinder besuchen sowie Sterbefälle.

Das öffentliche Leben wird heruntergefahren, aber Lebensmittelläden und Banken sind geöffnet und die Versorgung ist gesichert! Frisöre werden nicht mehr geöffnet haben, auch Bau- und Gartenmärkte sind jetzt geschlossen.

Bayern soll nicht zugeperrt werden – Sport und Spaziergehen sind möglich, jedoch nur allein oder mit der Familie; also bitte keine Gruppenbildung, keine Parties.

Überwacht werden die Maßnahmen von Polizei und vom Ordnungsamt. Es gibt keine Passierscheine, aber strenge Kontrollen.

Für die Vernünftigen ändert sich gar nicht viel. Es gibt vorbildliches, beispielhaftes Verhalten in der Gesellschaft – das bitte fortführen! Für die Unvernünftigen gibt es jetzt ein klares Regelwerk.

 

+++ Aktualisierung vom 19.3.2020 +++

 

Jetzt „Bamberger Rettungsschirm“ beantragen – Überbrückungshilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufliche startet

 Ab sofort starten in Bamberg Stadt und Land Überbrückungshilfen als „Bamberger Rettungsschirm“ für insbesondere kleine Unternehmen, Freiberufler, Selbständige, Künstlerinnen und Künstler sowie Vereine mit Sitz in Bamberg Stadt und Landkreis. Diese sind ganz besonders hart von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen. „Es soll niemand in den nächsten Wochen wegen der angeordneten Schließungen und ausbleibenden Einnahmen zahlungsunfähig werden. Bis die Hilfsprogramme des Freistaates Bayern oder des Bundes greifen, schaffen wir mit unserem Rettungsschirm eine kurzfristige und unbürokratische Lösung“, so Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb. „Bereits nächste Woche sollen die ersten Überbrückungshilfen ausgeben werden“, so Starke weiter. Der Landrat und der Oberbürgermeister hatten zu einem Spitzengespräch „Wirtschaft“ geladen und konkrete Maßnahmen erörtert.

Die Stadt Bamberg und der Landkreis wollen mit dem „Bamberger Rettungsschirm“ insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Damit sollen temporäre, durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpässe, überbrückt und so ein wirtschaftliches Überleben der betroffenen Firmen, Künstler und Vereine ermöglicht werden. Die Überbrückungshilfe in Höhe von maximal 20.000 Euro wird als zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von max. 1 Jahr gewährt. Ortsprägende kleine Vereine im Landkreis sollen zudem von einer Härtefallregelung profitieren und besonders rasch unterstützt werden. Landrat Johann Kalb betonte in diesem Zusammenhang auch, dass „die Unterstützung der Gemeinden ganz besonders herausragend“ sei. Der „Bamberger Rettungsschirm“ soll ergänzend zu den Fördermitteln von Bund und Land gewährt werden. Eine besondere Situation ergibt sich im Landkreis durch eine Vielzahl und eine besondere Struktur der Vereine. Dies findet in dem Förderprogramm besonderen Niederschlag, weil die Vielfalt der Vereine den Landkreis und seine Gemeinden prägt.

„Der Antrag dafür kann schnell und einfach ausgefüllt werden. Er besteht nur aus einem zweiseitigen Antragsformular, dem Nachweis über die aktuelle finanzielle Situation als auch einer Datenschutzerklärung“, so Dr. Stefan Goller, der verantwortliche Referent der Stadt Bamberg für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung. „Die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis haben mit Hochdruck in wenigen Tagen alle Unterlagen zusammengestellt und gleichzeitig Hunderte Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige über die aktuellen Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung und der Folgen informiert,“ ergänzte Inge Werb, die Leiterin der Wirtschaftsförderung im Landkreis. Landrat Johann Kalb hatte bei der Einbringung des Haushaltes bei der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden große Einigkeit registriert, die 1,5 Millionen über den Landkreishaushalt durch Landkreis und Gemeinden zu finanzieren.

„Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die sich in bisher ungekannter Weise auf unser gesellschaftliches Leben und unsere Wirtschaft auswirkt“, betonte Oberbürgermeister Andreas Starke. Und Landrat Johann Kalb ergänzte; „Jetzt ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Bund und Land unternehmen alles, damit die Unternehmen gut durch die aktuelle Krise kommen. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen.“ Die beiden Kommunalpolitiker starteten auch einen Appell an die in Bamberg ansässigen Kreditinstitute eine möglichst schnelle und unbürokratische Unterstützung der Unternehmen zu gewährleisten. Man selbst werde Miet- und Pachtzahlungen von Unternehmen und Gewerbetreibenden in kommunalen Liegenschaften im Notfall stunden.

Die Stadt und der Landkreis schlagen auch eine Initiative „Unternehmen helfen Unternehmen“ vor. So soll ein Personalaustausch organisiert werden. Branchen, die derzeit händeringend Personal suchen, wie der Lebensmitteleinzelhandel, können so Beschäftigte akquirieren die derzeit nicht eingesetzt werden, wie beispielsweise in der Gastronomie.

Zudem betonten Landrat Kalb und Oberbürgermeister Starke, dass alle Investitionen die angestoßen wurden umgesetzt werden. „Vor allem für Handwerksbetriebe ist dies eine enorme Unterstützung und ein kleines Konjunkturprogramm,“ so Oberbürgermeister Starke. Zur Unterstützung des gebeutelten Einzelhandels wolle man zudem gemeinsam mit dem Stadtmarketing die Online-Handelsplattform Baloca wiederbeleben.

Alle erforderlichen Informationen und die Antragsunterlagen stehen unter www.wirtschaft.bamberg.de zur Verfügung. Telefonische Auskünfte gibt die Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg unter Tel.: 0951 / 87-1313 und der Landkreis Bamberg unter Tel.: 0951 / 85-207. Die unterschriebenen Antragsunterlagen können dann per Post oder per Mail gesendet werden an:

Stadt Bamberg

Amt für Wirtschaft

Maximiliansplatz 3

96047 Bamberg

Mail: wifoe@stadt.bamberg.de

 

Landkreis Bamberg

Wirtschaftsförderung

Ludwigstraße 23

96052 Bamberg

Mail: inge.werb@lra-ba.bayern.de

 

Die unterschriebenen Antragsunterlagen können auch persönlich in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr im Rathaus Maxplatz am Haupteingang abgegeben werden. Dafür ist es erforderlich dem Wachpersonal, das seit Kurzem im Einsatz ist, entsprechend Bescheid zu geben.

 

 

Aktion Mensch schaltet Webseite mit barrierefreien Informationen zum Coronavirus frei

Um sich selbst und andere zu schützen, müssen Informationen zum Corona-Virus allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Viele Menschen mit Behinderung sind auf barrierefreie Informationen angewiesen. Aber wo findet man diese? Die Aktion Mensch bietet ab sofort eine neue Webseite, die barrierefreie Informationsangebote bündelt.

Unter www.aktion-mensch.de/corona-infoseite  finden Menschen, die aufgrund von Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Verstehen auf eine besondere Aufbereitung der derzeitigen Ereignisse angewiesen sind, eine Übersicht über barrierefreie Informationsangebote zum Corona-Virus und den lebensnotwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die damit verbunden sind.

Die Informationsübersicht wird fortlaufend aktualisiert.

Gleichzeitig weist die Aktion Mensch darauf hin, dass das Wohlergehen vieler Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen, Alter oder Behinderungen  von der Unterstützung ihrer Mitmenschen abhängig ist. Viele von ihnen sind auf Assistenz angewiesen. Wenn hier viele Menschen erkranken, ist für einige Menschen mit Behinderung der Alltag nicht mehr zu organisieren. Wir appellieren daher an jeden Einzelnen, sich seine Verantwortung gegenüber risikobehafteten Menschen bewusst zu machen und das eigene Verhalten zu überprüfen.

 

 

Gelbe Säcke und Windelsäcke im Rathaus Maxplatz – Eingang Fleischstraße

Durch die Schließung des Rathauses am ZOB wird die Ausgabe der Gelben Säcke und der Windelsäcke ab sofort ins Rathaus Maxplatz verlegt. Die Ausgabe erfolgt am Hintereingang in der Fleischstraße durch den dortigen Security-Dienst.

 

Anlieferungen im Müllheizkraftwerk Bamberg eingeschränkt

Im Müllheizkraftwerk Bamberg werden ab Freitag, 20. März, keine Anlieferungen von Privatpersonen und keine gewerblichen Anlieferungen gegen Barzahlung mehr angenommen. Neben der kommunalen Hausmüllabfuhr werden nur noch Gewerbe-/Kunden mit Dauerkundennummern abgefertigt.

Die Anlieferzeiten werden ebenfalls angepasst: Anlieferungen nun Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr. Samstags werden keine Anlieferungen mehr angenommen. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis Ende März. Der Zweckverband bittet um Verständnis.

 

+++ Aktualisierung vom 18.3.2020 +++

 

Die Stadt Bamberg hat eine zentrale Nachbarschaftshilfe eingerichtet

Das Amt für Inklusion startete eine zentrale Nachbarschaftshilfe – » hier findet sich die Meldung im Detail!

 

AOK-Familientage in den September verschoben

Am 22. bis 24. Mai sollten eigentlich wieder auf der Jahnwiese die AOK-Familientage steigen mit tollen Veranstaltungen und u.a. dem Bambolino-Flohmarkt.

Jetzt gibt das Stadtmarketing bekannt, dass die Veranstaltung in den Herbst verschoben wird. Der neue Termin ist der 11. bis 13. September 2020! Wir sehen uns dort!

 

Lebensmitteleinzelhandel betont: Versorgung ist sichergestellt

Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb haben sich am 17.03.2020 im Rathaus Maxplatz mit Vertreterinnen und Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels getroffen, um sich aus erster Hand über die Situation vor Ort zu informieren. Die Lager sind gut gefüllt und die Versorgung gesichert. „Hamsterkäufe sind somit nicht notwendig“, so Starke. Auch sind keine Preissteigerungen zu fürchten. „Die Preise bleiben stabil“, so der Landrat. Die beiden Kommunalpolitiker sind sich einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels nicht genug gelobt werden können. „Sie sind Heldinnen und Helden dieser Krise. Ohne ihren Einsatz wäre die Versorgung der Menschen in der Region mit den Gütern des täglichen Bedarfs nicht möglich“, ist sich der Oberbürgermeister sicher. „Sie leisten hier Schwerstarbeit“, lobt der Landrat.

 

Das Standesamt Bamberg informiert

Eheschließungen und andere Beurkundungen im Corona-Modus

 Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, und um eine weitere Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, ist auch das Standesamt Bamberg für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Um unseren Service – wenn auch mit Einschränkungen – weiterhin für Sie anbieten zu können, gelten für die einzelnen Bereiche ab sofort folgende Maßgaben:

 

Eheschließungen

Bereits terminierte Eheschließungen finden statt. Beachten Sie bitte, dass dabei nur die Eheschließenden, ggf. die Trauzeugen, eine Person, die fotografiert und – wenn notwendig – eine Dolmetscherin/ ein Dolmetscher – anwesend sein können. Weitere Gäste sind nicht zugelassen. Sektempfänge im Rathaus sind nicht möglich. Bereits terminierte Vorsprachen (Anmeldung der Eheschließung, Vorbesprechungen, etc.) finden nicht statt. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens an die Standesbeamtin/ den Standesbeamten mit der/ dem Sie den Termin vereinbart haben.

Neue Termine für Eheschließungen und Vorsprachen können derzeit nicht vereinbart werden.

Geburten

Eine persönliche Anmeldung ist derzeit nicht möglich. Ist Ihr Kind im Klinikum Bamberg geboren, werden die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Unterlagen von dort direkt an uns übermittelt. Bitte geben Sie im Klinikum unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie ggf. kontaktieren können. Die Geburtsurkunden für Ihr Kind werden Ihnen automatisch zugeschickt. Ist Ihr Kind nicht im Klinikum Bamberg geboren, wollen Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen oder für ein Neugeborenes eine Namenserklärung abgeben, kontaktieren Sie uns bitte.

Sterbefälle

Die Vorsprache von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern von Bestattungsunternehmen zur Anzeige von Sterbefällen ist derzeit nicht möglich. Sämtliche zur Beurkundung notwendige Dokumente übermitteln Sie uns bitte postalisch oder werfen diese in den Hausbriefkasten der Stadt Bamberg am Rathaus Maximiliansplatz ein. Neu ausgestellte Sterbeurkunden werden den Bestattungsunternehmen zugeschickt. Sollte in dringenden Angelegenheiten ausnahmsweise eine Vorsprache notwendig sein, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Standesbeamten.

 Urkundenanforderungen

Personenstandsurkunden können ausschließlich auf folgenden Wegen angefordert werden:


Nicht angeboten werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Sämtliche Namenserklärungen (außer Neugeborene) sowie Namensänderungsanträge
  • Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
  • Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
  • Kirchenaustritte

In jedem Fall gilt: Wenn Sie

  • grippeähnliche Symptome haben,
  • Kontakt mit infizierten Personen hatten,
  • in einem Risikogebiet waren,

dürfen Sie das Standesamt nicht betreten, auch wenn Sie einen Termin haben!

Da die Entwicklung der Coronavirus (SARS-CoV-2)-Pandemie eine sehr dynamische ist, kann es jederzeit und kurzfristig notwendig sein, Anpassungen vorzunehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

 

 

++ Aktualisierung vom 17.3.2020 +++

Landkreis und Stadt Bamberg bündeln alle Kräfte für die Katastrophenabwehr

Bamberg – Nach der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung den Katastrophenfall auszurufen, haben sich Stadt und Landkreis Bamberg umgehend zusammen gesetzt, um die Auswirkungen auf die Stadt Bamberg und den Landkreis Bamberg zu besprechen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Nach wir vor ist der Schutz der Bevölkerung und die optimale Versorgung der Betroffenen besonders wichtig. Der Landkreis und die Stadt Bamberg schalten ab sofort vom Krisen- in den Katastrophenmodus. Sie berufen ihre Katastrophenschutzstäbe ein und konzentrieren weitere, zusätzliche Kräfte auf die Bewältigung der Corona-Krise. „Wir bündeln damit alle Kräfte auf die Katastrophenabwehr“, so Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke.

 

  1. Um die Versorgungssituation in Stadt und Landkreis gleichermaßen zu sichern, sowie Not- oder sogenannte Hamsterkäufe zu vermeiden, hat der Oberbürgermeister die Spitzenvertreter des Einzelhandels zu einem Gespräch morgen ins Rathaus eingeladen. Es ist das Ziel, die Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Aufgaben soll eine gute Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel konkret besprochen und organisiert werden.Das Sonntagsverkaufsverbot wurde für die nächsten 14 Tage außer Kraft gesetzt, die Ladenöffnungszeiten durch den Freistaat gelockert. In dem Gespräch soll auch geklärt werden, welche Geschäfte in Bamberg eine besondere Versorgungsleistung sicherstellen können. Die Stadtverwaltung wird diese Regelung nicht nur kontrollieren sondern auch durchsetzen.

 

  1. Den Banken in Stadt und Landkreis kommt in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben der Landrat und der Oberbürgermeister unmittelbar nach Bekanntgabe der aktuellen Allgemeinverfügung unter anderem mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bamberg gesprochen um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Sparkassen in Stadt und Landkreis sicher zu stellen. Alle Filialen bleiben geöffnet. Die Beratung wird auf die Firmenkunden konzentriert, weil der Bedarf und die Fragen der geschäftlichen Kunden besonders hoch ist.

 

  1. Oberbürgermeister und Landrat verweisen auf die nun geltende Regelung, dass Gastronomiebetriebe jeglicher Art ab sofort untersagt sind. Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung. Insbesondere sind Lieferunternehmen und Speisen zur Mitnahme zulässig.

 

  1. Neben den bereits bestehenden zwei Hotlines für Gesundheits- und Bürgerfragen wird ab Morgen für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine weitere Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.Besondere Bedeutung kommt der Versorgung von mobilitätseingeschränkten und immungeschwächten Personen in Stadt und Landkreis zu. Hier werden Lösungen über das Bürgertelefon gefunden. Oberbürgermeister Andras Starke kündigte in diesem Zusammenhang die Einbindung der Wohlfahrtsverbände an, im Landkreis werden Wohlfahrtsverbände und Gemeinden gleichermaßen bei der Versorgung besonders betroffener Personengruppen unterstützen. Dieser besonders zu schützende Personenkreis, der häufig nicht online unterwegs ist, soll mit effektiven Hilfen und Strukturen versehen werden.

 

  1. Auch innerhalb der Verwaltung wird es in nicht krisenrelevanten Bereichen Einschränkungen geben. Geplant ist es Behördengänge nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anzubieten. Stadt und Landkreis Bamberg bitten die Bevölkerung um Verständnis dafür, dass es durch die Bündelung der Kräfte für den Krisenfall Mitarbeiter Einschränkungen in den Verwaltungen gibt. Um die Bürger und die Mitarbeiter zu schützen und um lange Wartezeiten zu ersparen, sind ab Mittwoch, 18. März, Behördengänge nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Die Ansprechpartner sind telefonisch und per E-Mail von Montag bis Donnerstag vom 09:00 bis 15:00 Uhr für jedes behördliche Anliegen sind auf den Homepages von Stadt und Landkreis zu finden. Diese Regelungen gelten auch für das Rathaus am ZOB, dementsprechend auch für den Kundenservice der Stadtwerke Bamberg und die Stadtbau GmbH.

 

  1. Oberbürgermeister und Landrat empfehlen, über die Allgemeinverfügung hinaus auch Veranstaltungen unter 100 Personen abzusagen. Beerdigungen im Stadtgebiet sollen nur noch im engen Familienkreis stattfinden. Das Friedhofsamt ist angewiesen, jede größere Besucherzahl zu untersagen.

 

  1. Die Notgruppenbetreuung in Kitas und Schulen ist gut angelaufen. Im Stadtgebiet haben 48 Kinder die Betreuung wahrgenommen, im Landkreis waren es 64. Berufstätige Eltern, die in systemrelevanten Jobs tätig sind, sollen auch weiterhin arbeiten können. Hierfür haben alle Kitas und Schulen eine Notbetreuung eingerichtet. Für alle anderen Kinder hat die Landesregierung ein Betreuungsverbot erlassen.Abgegeben werden dürfen Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme vom Betretungsverbot, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört.

 

  1. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich bereits Menschen gemeldet und ihre Hilfe angeboten haben. Stadt und Landkreis Bamberg sind dankbar für freiwillige Helfer. So werden zum Beispiel Helfer für die Lenkung der Patientenströme benötigt, die an der Anlaufstelle für Corona-Tests in Scheßlitz (ehemaliger Netto-Markt) und später in Bamberg eingesetzt werden können.

 

  1.  Wer sich hierfür oder für andere Tätigkeiten zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, seine zeitliche Einsatzbereitschaft sowie besondere Fähigkeiten mit Kontaktdaten zu melden. Die Sicherheitsbehörden kommen dann bei Bedarf auf die Freiwilligen zu.  Wichtig ist jetzt, sich zu melden, damit die Verwaltungen in Stadt und Land die Personen aus dem freiwilligen Bereich gezielt einteilen und einsetzen können.

 

  1. Der Oberbürgermeister und der Landrat bedanken sich bei der Bürgerschaft in der Region für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen: „Es hat sich gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt in Stadt und Land ist, um diese gewaltige Herausforderung anzunehmen und zu lösen.“

 

Rathäuser in Bamberg schließen

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, und um eine weitere Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, muss der Publikumsverkehr in den Bamberger Rathäusern bereits heute, dem 17.03.2020 weitestgehend eingestellt werden. Das Bürgerrathaus am ZOB schließt ab sofort. Davon betroffen sind auch die Stadtwerke, die ebenfalls ab heute ihren persönlichen Kundenservice dort einstellen müssen. Die Stadtbau GmbH hat bereits am Montag ihre Geschäftsstelle am E.T.A.-Hoffmann-Platz für den Publikumsverkehr geschlossen und ihren persönlichen Kundenservice im Rathaus am ZOB eingestellt.

Die Rathäuser und Dienststellen der Stadt Bamberg sind ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Für folgende Bereiche können in dringenden und unaufschiebbaren Einzelfällen und nur nach vorheriger telefonischer Abstimmung, Termine, jeweils im Zeitraum von Montag bis Donnerstag, von 9:00 bis 15:00 Uhr vereinbart werden:

 

  • Standesamt (Tel.: 87- 1173)
  • Ordnungsamt – Ausländerbehörde (Tel.: 87- 1283)
  • Ordnungsamt – Sicherheitsrecht (Tel.: 87- 1261)
  • Ordnungsamt – Meldebehörde (Tel.: 87- 1277)
  • Amt für soziale Angelegenheiten – Leistungsgewährung, Obdachlosenhilfe (Tel.: 87- 1498)
  • Jugendamt – Unterhaltsvorschüsse (Tel.: 87- 1540)
  • Jugendamt – Wirtschaftliche Jugendhilfe (Tel.: 87- 1545)
  • Jugendamt – Kindswohlgefährdung, Soziale Dienste (Tel.: 87- 1560)
  • Jugendamt – Kindertagesbetreuung (Tel.: 87- 1533)
  • Jugendamt – Vormundschaft/Beistandschaft (Tel.: 87- 1540)
  • Straßenverkehrsamt – Zulassung (nur noch für Bamberger Bürger und Firmen, Tel.: 87- 2221)
  • Straßenverkehrsamt – Führerscheinstelle (Tel.: 87- 2233)
  • Friedhofsamt (Tel.: 87- 1354)
  • Versicherungsamt (Tel.: 87- 4091)

 

Alle übrigen Bereiche der Stadtverwaltung sind weiterhin telefonisch oder per Email erreichbar. Auch hier können Service- und Dienstleistungen in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen aber eingeschränkt werden oder entfallen.

Die Stadtwerke haben ihren persönlichen Kundenservice im Rathaus am ZOB einstellen müssen. Kunden werden gebeten, bei Serviceanfragen das Dialogformular unter www.stadtwerke-bamberg.de/service/ zu nutzen. Telefonisch ist der Kundenservice weiterhin unter der Rufnummer 0951 77-4900 erreichbar. Im Notfall und bei Gasgeruch ist die Leitwarte der Stadtwerke rund um die Uhr unter der 0951 77-0 erreichbar.

 

 

Landkreis und Stadt Bamberg erlassen Allgemeinverfügungen zum Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime, akut-stationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern

Im Rahmen von Allgemeinverfügungen haben Stadt und Landkreis Bamberg ein weitgehendes Betretungsverbot für  Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen ein den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen.

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind die in den Einrichtungen Beschäftigten, Patienten bzw. Bewohner der Einrichtung, therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, das Betreten durch Handwerker oder Lieferanten für nicht aufschiebbare Maßnahmen, Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls sowie medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte.

Ausgenommen sind Einrichtungen für Menschen mit psychosomatischen Erkrankungen sowie hospiz- und palliativmedizinische Einrichtungen.

Personen, die eine Einrichtung betreten dürfen, haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.

 

Stichwahl am 29. März nur per Brief

Die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 29. März findet trotz der Corona-Krise statt, wird allerdings ausschließlich per Briefwahl durchgeführt. Es wird also keine Wahllokale in den Stadtteilen geben. Stattdessen erhalten alle Wahlberechtigten in den kommenden Tagen automatisch die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Diese müssen also nicht beantragt werden und können auch nicht persönlich abgeholt werden.

Der Wahlbrief sollte am besten spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden, damit er noch rechtzeitig ankommt. Bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, können Wahlbriefe auch an den Briefkästen am Rathaus am ZOB und am Rathaus Maxplatz eingeworfen werden.

 

 

Ansprechpartner für Urlaubsrückkehrer

Der Fachbereich Gesundheitswesen beim Landratsamt Bamberg steht für alle Fragen rund um das Corona-Virus zur Verfügung. Das Anruf-Aufkommen bei der Gesundheitsbehörde für Stadt und Landkreis Bamberg hat sich nach der Entwicklung in Italien vervielfacht. Nachdem es wegen der Faschingsferien vermehrt Urlaubsreisen gibt, weisen die Mitarbeiter darauf hin, dass auch Urlaubsrückkehrer gerne den Rat des Fachbereiches suchen können. Um eine Ausbreitung zu verhindern oder möglichst gering zu halten, ist es nach den Worten von Amtsärztin Dr. Susanne Paulmann wichtig, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.

Die Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheitswesen sind unter 0951 85-9700 erreichbar.

Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus können Sie sich zudem an die Telefon-Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden unter
09131 6808-5101.

 

 

+++ Aktualisierung vom 16.3.2020: Katastrophenfall +++

Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen, alle Veranstaltungen und Versammlungen sind ausgesetzt und der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwenig für das tägliche Leben sind, wurden untersagt bis zum 19. April. Das betrifft Gaststätten, Läden des Einzelhandels (bis auf z.B. Lebensmittelläden, Drogerien, Banken, Tankstellen, Post usw.), Kinos, Freizeitangebote usw.

Die Infoseite der Bayerischen Staatsregierung ist hier verlinkt.

 

 

Stadt und Landkreis Bamberg gemeinsam stellen eine Hotline für die Bürgerschaft zur Verfügung:
0951 87-2525.

Daneben gibt es die Hotline des Gesundheitsamtes für medizinische Fragen:
0951 85-9700.

 

Verschiedene Einrichtungen und Anbieter haben (meistens ab der nächsten Woche) geschlossen.

Hier die Übersicht, die wir tagesaktuell ergänzen und vervollständigen. Die meisten Einichtungen sind bis zum 19.4. einschließlich geschlossen, sonst ist es entsprechend angegeben.

Wir haben, soweit möglich, die Homepages verlinkt – bitte für alle Angaben die aktuellsten Infos nochmal von den jeweiligen Seiten abrufen.

Für weitere Veranstalternamen, Tipps und Hinweise sind wir dankbar, Mailt uns entsprechende Hinweise auf Schließungen oder Alternativprogramme/Terminverschiebungen einfach zu an kontakt@bambolino-online.de!!

 

Schulen und Bildung

• Alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind bis zum 19. 4.  geschlossen. Die Infotage zum Schulübertritt entfallen bzw. werden entsprechend verschoben:  Mehr Infos zu den Schulinfoveranstaltungen finden sich hier.

 

• Die Uni Bamberg stellt den kompletten Vorlesungsbetrieb ein inkl. dem Girls’ Day am 26. März.

 

• Die VHS Stadt Bamberg wie die VHS Landkreis Bamberg unterbricht alle Angebote, ob Kurse, Vorträge oder Führungen.

 

• Die Stadtbücherei Bamberg ist ab Montag, 16.3. geschlossen.

 

• Die Musikschulen von Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg bieten auch keinen Unterreicht mehr an.

 

Museen

• Die Museen der Stadt Bamberg haben, sowie sie noch nicht in der Winterpause sind, bis zum 19.4. die Türen geschlossen:

»Die Sammlung Ludwig im Alten Rathaus schließt ab Dienstag, 17. März bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Führungen, Seminare und Kindergeburtstagsfeiern entfallen in dieser Zeit.

Das Historische Museum ist derzeit noch in der Winterpause. Die Wiedereröffnung zum Saisonbeginn mit der Sonderausstellung „Tüte um Tüte“ findet nicht statt. Die Ausstellung wird voraussichtlich ab Dienstag, 21. April zu besichtigen sein.

Die Stadtgalerie Bamberg – Villa Dessauer ist derzeit geschlossen. Die nächste Ausstellung des Kunstvereins Bamberg wird voraussichtlich planmäßig am Freitag, 24. April 2020 eröffnet.

Auch das Dokumentationszentrum zur Mikwe an den Stadtmauern 5-7 muss leider schließen.

Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.«

 

• Auch das Naturkundemuseum Bamberg ist geschlossen.

 

• Das Freigelände und die Ausstellung des Fränkischen Freilandmuseum Bad Windsheim ist weiterhin geöffnet! Bis Ende April sind allerdings alle Veranstaltungen abgesagt.

 

• Das Erika-Fuchs-Haus in Schwarzenberg an der Saale ist bis Mitte April geschlossen.

 

Theater

• Das E.T.A.-Hoffmann-Theater Bamberg sagt alle Vorstellungen und Veranstaltungen ab.

 

• Das Theater am Michelsberg setzt einzelne Veranstaltungen aus – genaue Informationen auf der Homepage!

 

 

Bäder und Thermen

• Das Freizeitbad Bambados ist bis auf weiteres geschlossen.

 

• Die Therme Obernsees ist ab sofort geschlossen.

 

• Auch das Freizeitbad Atlantis hat vorsichtshalber den Betrieb eingestellt.

 

Weitere Veranstaltungen und Anbieter

• Der Lenzrosen- und Oster-Markt im Schloss Thurnau vom 28. bis 29. März entfällt ebenfalls. Ein Ersatztermin kann leider nicht angeboten werden.

 

• Auch die KUFA Kulturfabrik der Lebenshilfe Bamberg hat alle Termine abgesagt.

 

• Das Musikhaus Thomann hat vorläufig den Ladenverkauf und die Reparaturannahme im Stammhaus in Treppendorf eingestellt.

 

 

Geöffnet z.T. mit Einschränkungen haben bzw. von den Maßnahmen nicht betroffen sind:

Die Auszählung der Kommunalwahl wird normal stattfinden, es gibt aber nicht die übliche Wahlpräsentation im Rathaus Maxplatz.

• Das Kino Cinestar in Bamberg hält den Betrieb aufrecht mit einigen Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen.

Auch das Kino Odeon und das Lichtspielkino zeigen die angekündigten Filme bis auf weiteres wie geplant!

 

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