Auszeit für Körper und Seele

Familienleben
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Auszeit für Körper und Seele

Jede und jeder hat schon mal von jemandem gehört, der „in Kur“ war. Aber was, wenn ich selbst mal ausgebrannt bin, der Winter mit seinen vielen Infekten die ganze Familie an den Rand ihrer Kräfte gebracht hat, eine Allergie oder andere chronische Erkrankungen einen normalen Alltag unmöglich macht? Erste Schritte zu einem Kuraufenthalt für Eltern und Kinder.
Wann kommt der Wunsch nach einer Kur auf?

Häufig führt eine längere Überlastung mit Familie, Haushalt, Beruf und Kindern dazu, eine Kur, im Fachjargon „stationäre Maßnahme“, zu beantragen – wenn es anders gar nicht mehr weiterzugehen scheint. Weitere Stressfaktoren können schwere Erkrankungen in der Familie sein oder gar ein Todesfall. Auch Suchterkrankungen und Gewalt spielen manchmal eine Rolle.

Was sind typische Krankheitsbilder?

Bei Müttern und auch Vätern liegen die Haupterkrankungen im psychosomatischen, psychischen, danach erst im orthopädischen beziehungsweise Herz-Kreislauf-Bereich. Asthma und Hauterkrankungen werden zwar in den Einrichtungen mitbehandelt, sind aber meist nicht ausschlaggebend für den Wunsch nach der Kur. Offiziell sind Kuren Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation.

Wer fährt mit?

Grundsätzlich ist völlig offen, ob Erziehende – das können Eltern sein, aber auch Großeltern, Pflegeeltern, alle diejenigen, die in einer erziehenden und rechtlichen Beziehung zu einem Kind stehen, also in der Regel das Sorgerecht innehaben – allein oder mit Kind kuren. Kinder dürfen bis zu einem Alter von zwölf, in Ausnahmefällen 14 Jahren mitgenommen werden.

Gehen eigentlich auch viele Väter in Kur?

Sie sind „im Kommen“ und machen inzwischen einen Anteil von rund zehn Prozent der kurenden Erziehenden aus, Tendenz steigend. Hier macht sich das gewandelte Rollenbild bemerkbar: Väter nehmen heute neben ihrer Berufstätigkeit viel mehr Anteil an der Betreuung und Erziehung und auch in Teilen an der Haushaltsführung und sind damit zunehmend überlastet. 

Steht mir eine Kur zu?

Erziehende haben Anspruch auf eine Kur, wenn ihre gesundheitlichen Probleme mit ihrer Mutter- oder Vaterrolle in Verbindung stehen. Es sollten mehrere Erkrankungen vorliegen, die zu Hause die Besuche von verschiedenen Fachärzten notwendig machen würden. Kommen dann noch sogenannte „soziale Kontextfaktoren“ hinzu, steht einer Kur in der Regel nichts mehr im Weg. Alle vier Jahre, in Ausnahmefällen nach drei Jahren, ist eine Kur möglich.

Wer hilft mir beim Antrag?

Erste Anlaufstelle ist die Homepage des Müttergenesungswerks, das auch etwa die Hälfte der Kurkliniken betreibt. Das Werk listet online die zuständigen Kurberatungsstellen. In Düsseldorf gibt es zwei Kurberaterinnen: Die eine ist Erika Schulz von der katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) für Müttergenesung , die andere Karola Tappen vom DRK. Sie sowie auch die Krankenkassen halten die Antragsformulare bereit.

Was ist, wenn die Kur abgelehnt wird?

Krankenkassen können die Kur zunächst ablehnen. Auch hier hilft die Kurberatungsstelle, die sich mit gesetzlichen Fristen auskennt, Mut macht und nach Alternativen suchen kann. Denn immerhin werden nach der ersten Ablehnung 72 Prozent der abgelehnten Anträge doch noch bewilligt.

Wer bezahlt meine Kur?

Die Krankenkasse zahlt alles – bis auf den zu leistenden Eigenanteil von zehn Euro pro Tag und Erwachsenen ohne Befreiungsbescheid. Oft haben Krankenkassen spezielle Verträge mit einzelnen Kliniken oder Trägern abgeschlossen und bevorzugen dann diese Häuser. Eltern haben aber ein Wunsch- und Wahlrecht, wenn nachweisbar ist, dass die von ihnen ausgesuchte Klinik die bessere Behandlung gewährleistet.

Wie finde ich die richtige Klinik?

Die Kurberater wissen, welche medizinischen Behandlungen die einzelnen Kliniken bieten. So ist vor Ort eine passgenaue Therapie des Elternteils möglich. Sollte allerdings die Behandlung des Kindes zum Beispiel wegen Neurodermitis, AD(H)S oder Übergewicht der Hauptgrund für die Kur sein, muss eine spezielle Kinderkurklinik ausgewählt werden.

Was muss mein Arbeitgeber wissen?

Da eine Kur als stationäre medizinische Maßnahme gilt, müssen Arbeitgeber wie bei einer Krankschreibung den Lohn weiterzahlen; die Kurzeit wird auch nicht auf den Urlaub angerechnet. Übrigens können Arbeitgeber die Kur nicht verbieten, sie haben nur hinsichtlich des Zeitpunkts ein Vetorecht, sodass die Kur zum Beispiel nicht mitten in der Hauptgeschäftszeit eines Betriebs liegen sollte.

Und was ist mit der Schule?

Kinder werden für die Kur von der Schule freigestellt. Sie bekommen in der Klinik mindestens eine Hausaufgabenbetreuung, wenn nicht sogar Unterricht in den Hauptfächern.

Wie läuft meine Kur ab?

Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen und kann gegebenenfalls um eine Woche verlängert werden. Der Therapieplan wird vor Ort abgesprochen und auch zwischendurch angepasst. Elternteil und Kinder sind gemeinsam in Appartements untergebracht, gehen aber tagsüber getrennt ihrem Programm nach – unter anderem Bewegungsangebote, Physiotherapie, Atemschulung, Entspannungstechnik, Gesprächskreise oder, im Fall der Kinder, Erlebnispädagogik. Daneben gibt es auch Freizeitangebote.

Läuft nach der Kur alles besser?

Das wäre zu wünschen. Allerdings: Oft liegen die Probleme im sozialen Lebensumfeld – und dieses verändert sich nicht während der Kur. Alleinerziehende bleiben allein, kaputte Ehen werden nicht gekittet … Allerdings kann die Kur die Gesundheit soweit stärken, dass die häuslichen Alltagsprobleme nach der Kur besser zu bewältigen oder zu lösen sind. 

Vielen Dank an DRK-Landesfachreferentin Karola Tappen für ihre sachkundigen Auskünfte.

Erster Schritt zur Kur
muettergenesungswerk.de
kag-muettergenesung.de

Text: Tanja Römmer-Collmann, Autorin für Libelle, dem Familienmagazin unserer Düsseldorfer Familienban.de-Kollegen

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